Klage eingereicht über 1.700,00 €
Im Termin über die Klageforderung verhandelt und über weitere nicht anhängige Ansprüche in Höhe von 1.800,00 €.
Sodann wurde ein Vergleich geschlossen.
Streitwert: 1.700,00 € Vergleichswert: 3.500,00 € (so festgesetzt)
d. h. folgende Abrechnung oder? (bin mir hinsichtlich der STreitwerte leider nicht sicher...)
GW: 1.800,00 EUR
1, 3 Verfahrensgeb. 3100 172,90 €
1.2 Terminsgeb. 3104 159,60 €
GW: 1.700,00 €
0,8 Verfahrensgeb.. 3101 106,40 €
GW: 3.500,00 €
1,0 Einigungsgeb. 217,00 €
P/T 7002 20,00 €
ZW: 675,90 €
19 % UST 128,42 €
Endsumme 804,32 €
(Gegenrechnung: 3.500,00 € § 15 III – 1,3 Verfahrensgeb. 3100 - 282,10 €)
Abrechnung - gerichtliches Verfahren - korrekt?
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- Foren-Praktikant(in)
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- Registriert: 27.08.2008, 14:15
Terminsgebühr auch aus 3.500,00 und bei der Einigungsgebühr kannste für die nichtanhängigen Ansprüche ne 1,5 abrechnen. Bei VG und EG muss dann jeweils der Höchstwert berechnet werden.
das stimmt so nicht ganz. du bekommst eine 1,0 EG aus 1800 und eine 1,5 EG aus 1700 (höchstens 1,5 aus 3500)
und die Terminsgebühr bekommst du aus 3500
und die Terminsgebühr bekommst du aus 3500
Ich würds so machen
1,3 3100 aus 1.700 €
0,8 3101 aus 1.800 €
Kappung prüfen
1,2 3104 aus 3.500 €
1,0 1003 aus 1.700 €
1,5 1000 aus 1.800 €
Kappung prüfen.
LG
Steffi
1,3 3100 aus 1.700 €
0,8 3101 aus 1.800 €
Kappung prüfen
1,2 3104 aus 3.500 €
1,0 1003 aus 1.700 €
1,5 1000 aus 1.800 €
Kappung prüfen.
LG
Steffi