PKH gegenüber Gericht abgerechnet
Verfasst: 28.08.2008, 11:02
Hallo zusammen!
Da ich mich mit PKH leider nicht sehr gut auskenne, könnt ihr mir vielleicht (ach was, ganz bestimmt) weiterhelfen:
Wir haben für unseren Mandanten (Kläger) PKH beantragt und auch bewilligt bekommen. Nach Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs war die Sache erledigt und wir haben gegenüber der Staatskasse eine VG und eine EinigungsG abgerechnet und auch erstattet bekommen.
Später hat das Gericht angefragt, wie es denn aussieht, ob unser Mandant nach Erhalt des Vergleichsbetrages nicht doch die Kosten tragen kann.
Wir haben geantwortet, er kann. Daraufhin kam eine Kostenrechnung, die unser Mandant an das Gericht bezahlt hat.
Jetzt möchten wir aber gerne noch die Terminsgebühr abrechnen, hatten wir beim ersten Antrag vergessen.
Muss ich jetzt diese nochmal bei der Staatskasse anfordern und gleich gegenüber Mandant?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Ilona
Da ich mich mit PKH leider nicht sehr gut auskenne, könnt ihr mir vielleicht (ach was, ganz bestimmt) weiterhelfen:
Wir haben für unseren Mandanten (Kläger) PKH beantragt und auch bewilligt bekommen. Nach Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs war die Sache erledigt und wir haben gegenüber der Staatskasse eine VG und eine EinigungsG abgerechnet und auch erstattet bekommen.
Später hat das Gericht angefragt, wie es denn aussieht, ob unser Mandant nach Erhalt des Vergleichsbetrages nicht doch die Kosten tragen kann.
Wir haben geantwortet, er kann. Daraufhin kam eine Kostenrechnung, die unser Mandant an das Gericht bezahlt hat.
Jetzt möchten wir aber gerne noch die Terminsgebühr abrechnen, hatten wir beim ersten Antrag vergessen.
Muss ich jetzt diese nochmal bei der Staatskasse anfordern und gleich gegenüber Mandant?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Ilona