So, nachdem ich mir echt die Mühe gemacht hab, hier eine Antwort auf meine Frage zu finden und ich zwar viel Interessantes, aber leider keine Antwort gefunden hab, versuch ichs nun doch mal auf die Art, auch wenn ich mich vielleicht nur zu dämlich angestellt hab.
Also:
Beide Parteien vergleichen sich in einem Rechtsstreit. Als Kostenentscheidung ergeht folgendes:
2. Von den vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten und den Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte 7/10, die Klägerin 3/10.
Was mach ich als Beklagtenvertretung im KfA geltend? GG ist angefallen. Hätte ich die in der Klagerwiderung mit geltend machen müssen oder wie kann ich die vorgerichtlichen Kosten des Beklagten mit einfließen lassen?
Geltendmachung außergerichtlicher Kosten des Beklagten
hat aber im KfA nichts zu suchen.GG ist angefallen.
Widerklage würde mir hier einfallen.Hätte ich die in der Klagerwiderung mit geltend machen müssen oder wie kann ich die vorgerichtlichen Kosten des Beklagten mit einfließen lassen?
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
das geht ja anscheinend nicht, weil irgendwelche Ansprüche fehlen. schon wieder vergessen, wie das genau hieß...Widerklage würde mir hier einfallen.
hatte der Kläger die GG in der Klage geltend gemacht?
Bockmist - das war ja der Mistdreck mit der Sache....
sollte das nur in der Kostenentscheidung stehen, wenn der Kläger außergerichtliche Kosten geltend macht? JA - jetzt klingelts - das gilt nur für den Kläger!!!Von den vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten und den Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
erstmal 1,3 Verfgeb.Was mach ich als Beklagtenvertretung im KfA geltend?
ggf. 1,2 Terminsgeb.
1,0 Einigungsgeb.
und dann hoffen, dass die Gegenseite keine Einwendungen erhebt weil nach neuester Rechtsprechung die GG angerechnet werden muss.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 15
- Registriert: 27.08.2008, 14:15
Ja, der Kläger hatte geltend gemacht und ich habs auch so verstanden, dass die vorgerichtlichen Kosten für die Klägerseite gelten. Aber wie mach ich das mal grundsätzlich geltend?
Kann ich auf Beklagtenseite einen Kostenantrag schreiben:
Es wird beantragt,
1. Die Klage abzuweisen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens sowie die vorgerichtlichen Kosten des Beklagten in Höhe von € ??
Kann ich auf Beklagtenseite einen Kostenantrag schreiben:
Es wird beantragt,
1. Die Klage abzuweisen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens sowie die vorgerichtlichen Kosten des Beklagten in Höhe von € ??
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 15
- Registriert: 27.08.2008, 14:15
kurzer Nachwurf: Der Beklagte bleibt ja sonst immer auf den außergerichtlichen Kosten sitzen und wenn die Klägerseite noch auf die Anrechnung pocht, fehlt ja gleich ne komplette Gebühr.
ja, das ist wohl das problem, mit dem irgendjemand mal vors gericht ziehen muss.Der Beklagte bleibt ja sonst immer auf den außergerichtlichen Kosten sitzen und wenn die Klägerseite noch auf die Anrechnung pocht, fehlt ja gleich ne komplette Gebühr.
das fänd ich gut. geht das???? wahrscheinlich nicht ;(Es wird beantragt,
1. Die Klage abzuweisen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens sowie die vorgerichtlichen Kosten des Beklagten in Höhe von € ??
glaube ich nicht, dass das geht..... leider!!!
Wegen der Gebühren - ist ärgerlich, aber die gehen dann wohl flöten, dass ist das leidige Problem, an das bei der Entscheidung des BGH keiner gedacht hat.
Wegen der Gebühren - ist ärgerlich, aber die gehen dann wohl flöten, dass ist das leidige Problem, an das bei der Entscheidung des BGH keiner gedacht hat.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 15
- Registriert: 27.08.2008, 14:15
Hm, na gut, dann werd ich das wohl nächstes Mal ausprobieren
So kann ich das ja schier der Mandantschaft nicht erklären.... "Ihr obsiegt zwar vollumfänglich, müsst aber nen Teil der Kosten selbst tragen." Hollahi, die werden sich bedanken...
Kann doch so aber auch nicht sein oder?
So kann ich das ja schier der Mandantschaft nicht erklären.... "Ihr obsiegt zwar vollumfänglich, müsst aber nen Teil der Kosten selbst tragen." Hollahi, die werden sich bedanken...
Kann doch so aber auch nicht sein oder?