Vorsteuerabzugsberechtigt oder nicht?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Tatisromeo
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#1

27.08.2008, 15:04

Hallo Zusammen,

ich bräuchte mal wieder eure Hilfe.

Ich muss einen KFA erstellen, unser Mandant ist eine GmbH zu 1) und ein Herr "Mustermann zu" 2). Wie ist dann neben der 0,3 Erhöhungsgebühr die Vorsteuerabzugsberechtigung?
Kann ich angeben "Mandant ist zum Vorsteuerabzug berechtigt, oder nicht, wenn ich noch eine natürliche Person "dabei" habe?

Vielen Dank im Voraus :D

LG Tatisromeo
lenox61
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#2

27.08.2008, 15:15

Würde hinzusetzen Kläger oder Beklagte ? zu 1) ist vorsteuerabzugsberechtigt, Kläger oder Beklagter zu 2?) ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
StineP

#3

27.08.2008, 15:28

h muss einen KFA erstellen, unser Mandant ist eine GmbH zu 1) und ein Herr "Mustermann zu" 2)

Wie stehen die beiden denn im Verhältnis??
Tatisromeo
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#4

27.08.2008, 15:29

Herr Mustermann ist Geschäftsführer der GmbH.
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gkutes

#5

27.08.2008, 15:33

Würde hinzusetzen Kläger oder Beklagte ? zu 1) ist vorsteuerabzugsberechtigt, Kläger oder Beklagter zu 2?) ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
genauso würde ich es auch machen.
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#6

27.08.2008, 15:37

Ich würds auch so hinschreiben...
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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#7

27.08.2008, 15:44

ok, dann gehe ich davon aus, dass mir das Gericht dann automatisch die richtige Aufteilung erstellt.
Ja optimal. Das werde ich gleich mal versuchen.

:thx

LG
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#8

27.08.2008, 15:44

:dafuer so würde ich es auch machen bzw. habe ich schon so gemacht und wurde vom Gericht dann auch entsprechend berücksichtigt und rausgerechnet.
Ciao Kasi

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#9

27.08.2008, 15:50

Das ist auch der richtige und übliche Weg, dem Gericht mitzuteilen, das einer zum Abzug der Vorsteuer berechtigt ist, der andere nicht. Den Rest sollte das Gericht wissen.
~ Grüßle ~
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#10

27.08.2008, 16:11

Den Rest sollte das Gericht wissen
und wenn nicht? :-)
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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