mich beschäftigt grade folgender Fall :
Mandant kriegt Anhörbogen wegen OWi (hat angeblich Unfall verursacht, tatsächlich war Gegner schuld).
Wir schicken Personalienbogen und von uns gefertigte Einlassung raus. Dann erhalten wir Akteneinsicht. Akte zurück -> anschließend kriegen wir Bußgeldbescheid über 35,00 € + Verfahrenskosten.
Gegen den Bußgeldbescheid legen wir Einspruch ein und beziehen uns auf die Begründung aus der Einlassung. Es kommt das übliche: ...kann nicht abgeholfen werden, blabla, ab zum Amtsgericht.
Erstes Schreiben des AG :
Daraufhin haben wir der Einstellung zugestimmt und erhalten jetzt Einstellungsbeschluß gem. § 47 II OWiG.wird mitgeteilt, daß das Gericht Verfahrenseinstellung gem. § 47 Abs. 2 OWiG beabsichtigt. Die StA hat ihre Zustimmung erteilt. Sie erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 10 Tagen.
Zunächst mal sehe ich definitiv folgende Gebühren als angefallen an :
5100 - Grundgebühr - 85 €
5101 - Verfahrensgebühr Verwaltungsbehörde - 55,00 €
5107 - Verfahrensgebühr Amtsgericht - 55,00 €
Ist hier aber auch eine zusätzliche Gebühr 5115 wegen der Erledigung entstanden ? Ist ja abhängig von der Mitwirkung; mit der habe ich aber so meine Probleme...
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)