Klagerücknahme / Erledigterklärung Gebühren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
s_greipl
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#1

26.08.2008, 17:18

Hallo ihr lieben!
ich hänge mal wieder fest und komme einfach nicht weiter.
also:

wir haben klage eingereicht über € 3700,00
daraufhin hat die gegenseite € 3000,00 gezahlt.
jetzt hat mein chef die sache über € 3000,00 für erledigt erklärt und die klage über € 700,00 zurückgenommen.

ich steh total auf dem schlauch... Hilfe *g*
vielleicht kann mir jemand helfen. welche gebühren würdet ihr abrechnen?
danke im voraus....
liebe grüße
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Smilie
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#2

26.08.2008, 17:22

ne 1,3 Verfahrensgebühr über 3700
P+T
USt
ggf. Auslagen
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Marleen
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#3

26.08.2008, 17:23

Du meinst, die KLage über 700 € ist noch anhängig oder? NIcht dass er sie zurückgenommen hat? Weil die Forderung besteht ja noch m. E. .
Also wenn die Klage schon anhängig war, würde ich ne 1,3-VG über den Wert von 3.700 € abrechnen. Darüber hattet ihr ja auch Klageauftrag.
s_greipl
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#4

26.08.2008, 17:25

also die € 700,00 waren wohl nicht ganz richtig berechnet. deshalb hat er in einem schriftsatz € 3000,00 erledigt erklärt und klage über € 700,00 zurückgenommen.
Marleen
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#5

26.08.2008, 17:27

Ja aber es ändert sich trotzdem an der VG nix. Die entsteht trotzdem über den Wert von 3.700 €, da sie ja über den Wert anhängig war und danach erst gezahlt wurde.
s_greipl
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#6

26.08.2008, 17:31

ich dacht mir des schon fast mit der 1,3 aus 3700,00 €. die 1,2 TG werd ich wohl nicht bekommen oder? schriftliches verfahren war angeordnet.
Marleen
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#7

26.08.2008, 17:35

Ist ein Termin schon anberaumt? Die Erledigungserklärung wurde ja dem Gericht mitgeteilt, also fällt TG nur noch über 3.000,00 € an
s_greipl
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#8

26.08.2008, 17:36

ein termin ist noch nicht anberaumt. is des maßgelich?
Marleen
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#9

26.08.2008, 17:42

Naja über die 3000 € muss ja sicher noch verhandelt werden oder? Dann fällt auf alle Fälle die Terminsgebühr - nach Stattfinden des Termins - in HÖhe von 3000 € an.
Mops
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#10

27.08.2008, 08:12

über € 3000,00 für erledigt erklärt
lesen!
Wieso sollte da noch ein T stattfinden?
also fällt TG nur noch über 3.000,00 € an
Quatsch.

RG von Smilie unter #2 ist richtig.
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