...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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s_greipl
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#1
26.08.2008, 17:18
Hallo ihr lieben!
ich hänge mal wieder fest und komme einfach nicht weiter.
also:
wir haben klage eingereicht über € 3700,00
daraufhin hat die gegenseite € 3000,00 gezahlt.
jetzt hat mein chef die sache über € 3000,00 für erledigt erklärt und die klage über € 700,00 zurückgenommen.
ich steh total auf dem schlauch... Hilfe *g*
vielleicht kann mir jemand helfen. welche gebühren würdet ihr abrechnen?
danke im voraus....
liebe grüße
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Smilie
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#2
26.08.2008, 17:22
ne 1,3 Verfahrensgebühr über 3700
P+T
USt
ggf. Auslagen
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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Marleen
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#3
26.08.2008, 17:23
Du meinst, die KLage über 700 € ist noch anhängig oder? NIcht dass er sie zurückgenommen hat? Weil die Forderung besteht ja noch m. E. .
Also wenn die Klage schon anhängig war, würde ich ne 1,3-VG über den Wert von 3.700 € abrechnen. Darüber hattet ihr ja auch Klageauftrag.
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s_greipl
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#4
26.08.2008, 17:25
also die € 700,00 waren wohl nicht ganz richtig berechnet. deshalb hat er in einem schriftsatz € 3000,00 erledigt erklärt und klage über € 700,00 zurückgenommen.
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Marleen
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#5
26.08.2008, 17:27
Ja aber es ändert sich trotzdem an der VG nix. Die entsteht trotzdem über den Wert von 3.700 €, da sie ja über den Wert anhängig war und danach erst gezahlt wurde.
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s_greipl
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#6
26.08.2008, 17:31
ich dacht mir des schon fast mit der 1,3 aus 3700,00 €. die 1,2 TG werd ich wohl nicht bekommen oder? schriftliches verfahren war angeordnet.
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Marleen
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#7
26.08.2008, 17:35
Ist ein Termin schon anberaumt? Die Erledigungserklärung wurde ja dem Gericht mitgeteilt, also fällt TG nur noch über 3.000,00 € an
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s_greipl
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#8
26.08.2008, 17:36
ein termin ist noch nicht anberaumt. is des maßgelich?
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Marleen
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#9
26.08.2008, 17:42
Naja über die 3000 € muss ja sicher noch verhandelt werden oder? Dann fällt auf alle Fälle die Terminsgebühr - nach Stattfinden des Termins - in HÖhe von 3000 € an.
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Mops
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#10
27.08.2008, 08:12
über € 3000,00 für erledigt erklärt
lesen!
Wieso sollte da noch ein T stattfinden?
also fällt TG nur noch über 3.000,00 € an
Quatsch.
RG von Smilie unter #2 ist richtig.