Teilzahlung auf Zwangsvollstreckung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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momo
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#1

25.08.2008, 10:26

Hallo Ihr Lieben,

hab mal eine kurze Frage:

Wie verrechne ich Teilzahlungen auf meinen Zwangsvollstreckungsauftrag? Mir dämmert was, dass ich irgendwie erst die Kosten, dann die Zinsen auf die Kosten und dann erst die HF berechnen muss.
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Smilie
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#2

25.08.2008, 10:30

Richtig - wenn keine genaue Bestimmung zur Rate angegeben worden ist, dann wird erst auf Kosten, dann auf Zinsen und dann auf verzinsliche Kosten, dann auf die Zinsen der HF und zum Schluss die HF verrechnet.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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#3

25.08.2008, 10:31

Genau, nach § 367 BGB
momo
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#5

25.08.2008, 12:46

Danke schön
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