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Verfasst: 26.08.2008, 19:10
von 13
Mit der Werbung gesprochen: Auf das Urteil kommt es an... :mrgreen:

Re: Terminsgebühr § 495 a

Verfasst: 19.08.2020, 10:26
von rena
Hallo liebes Forum,

wir haben nunmehr ein Endurteil erhalten nach § 495 a ZPO, wonach die Klage abgewiesen wurde.

Wir waren von der Klägerin als Terminsvertreter beauftragt und hatten uns dementsprechend bei Gericht angezeigt.

Wer erhält jetzt die 1,2 Terminsgebühr? Wir als Terminsvertreter oder der Hauptbevollmächtigte?

Und erhalten wir die Verfahrensgebühr nach Nr. 3401 oder 3405? Bin mir unsicher :kopfkratz

Re: Terminsgebühr § 495 a

Verfasst: 19.08.2020, 10:36
von Sputnik85
rena hat geschrieben:
19.08.2020, 10:26
Wer erhält jetzt die 1,2 Terminsgebühr? Wir als Terminsvertreter oder der Hauptbevollmächtigte?
Was wurde denn vereinbart?

Re: Terminsgebühr § 495 a

Verfasst: 19.08.2020, 10:43
von Anahid
Nr. 3405 ist von Euch abzurechnen, da der Termin ja nicht begonnen hat. Wenn ein Termin nicht stattgefunden hat, steht dem Terminvertreter aber auch keine TG zu. In Deinem Fall bekommt die der Hauptbevollmächtigte.

Ob von Euch eine Gebührenteilung vereinbart wurde, hast Du nicht vorgetragen.

Re: Terminsgebühr § 495 a

Verfasst: 19.08.2020, 11:16
von rena
Ach super, vielen Dank für die Erklärung, das bringt Licht ins Dunkel :)

Wir haben die echte Gebührenteilung vereinbart, also nicht halb/halb.