Abrechnung nach RVG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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wifey
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#1

05.10.2005, 18:05

Hallo! :oops:

Zunächst möchte ich mich schuldig bekennen: Ich habe leider keine Ahnung vom RVG :cry: Ich hab da zwar mal nen Seminar zu mitgemacht - ist aber auch schon wieder ewig her.... :omi

Nu kam mein Kollege gerade an, ich soll ihm "mal eben" sagen, wie hoch das Prozessrisiko ist. Also für 2 Anwälte und inkl. Gerichtskosten :?:

Mein momentaner Wissensstand in der Angelegenheit ist Folgender:
Stufenklage beim Landgericht, momentaner Wert 651.000,00 €
Gerichtstermin ist Anfang November.
1 Kläger, 1 Beklagte - und das war's auch schon.

Wenn ich jetzt mal vom Komplettprogramm ausgehe, heißt das: streitige Verhandlung und abschließend eventuell Vergleich.

Wie sehen die Gebühren dazu aus? :frust

Ich weiß, dass Ihr mir helfen könnt ... würdet Ihr das auch tun?

(Ich bekenne mich ebenfalls schuldig, wenn ihr jetzt sagt "die ist nur zu faul, sich das rauszusuchen" ... ich bin zu faul - und gar nicht motiviert mich morgen durch den Gesetzestext zu wühlen, Kommentierung haben wir leider nicht :-() Warum kann das nicht alles nach BRAGO laufen ???? :schock
Viele Grüße

ich
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wifey
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#2

06.10.2005, 09:19

DANKE für's Lesen!

Habe zwischenzeitig mit unserer Anwaltskanzlei gesprochen und mir meinen Versuch der Berechnung absegnen lassen. :engel2

Ich wünsche Euch noch einen schönen Tag !!!!!

Mein besonderer Dank gilt Andreas und der BRAGO-RVG-Synopse :thx :applaus
Viele Grüße

ich
Andreas

#3

06.10.2005, 09:25

...die ja leider noch gar nicht fertig ist, weil ich noch nicht dazu kam, obwohl ich's schon vor Wochen versprochen hatte :oops:

Aber schön, daß sie, soweit sie fertig ist, geholfen hat :D
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happykitcat
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#4

07.10.2005, 09:59

Hi Tanja,

wie sieht denn dein Versuch aus, vielleicht kannst du den ja hier mal veröffentlichen.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :pc
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wifey
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#5

07.10.2005, 10:37

Hi Katja,

es gibt nicht wirklich viel, was ich veröffentlichen könnte, da ich nur einen ca-Wert brauchte zum Geschäftsjahresabschluß.

Habe einfach mal 11.000,00 € für GK angesetzt und 14.000,00 € für RA (§ 13 RVG, VV 3100, 3104, 1003). Wir haben somit 40.000,00 € in die Rückstellungen genommen und alle waren zufrieden.
Viele Grüße

ich
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