Brauche Hilfe bei der Abrechnung einer Scheidungssache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Findik
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#1

19.08.2008, 11:03

Hallo ihr Lieben,

ich muss hier eine Akte in einer Scheidungssache mit Versorgungsausgleich und einer Folgesache „elterliche Sorge“ abrechnen. Habe aber noch nie eine Scheidungssache abgerechnet.

Also folgender Sachverhalt:

Wir sind der Antragsgegner und ihm wurde PKH bewilligt im ersten Rechtszug und in der Folgesache „elterliche Sorge“.

Es wurden dem Gericht die Vordrucke und Unterlagen zum Versorgungsausgleich überreicht. Die deutsche Rentenversicherung hat auch mit dem Gericht korrespondiert und Auskünfte erteilt. Anschließend wurde ein Vergleich geschlossen in dem beide Parteien auf den Versorgungsausgleich verzichtet haben. Bezüglich des Sorgerechts beantragt die Antragstellerin, ihr das alleinige Sorgerecht zu übertragen, unser Mandant (Antragsgegner) beantragt, den Antrag abzuweisen.

Es fand ein Termin zur Anhörung der Kinder statt, bei dem auch mein Chef dabei war.

Ich hoffe, mir kann jemand helfen. Es ist dringend.

Vielen Dank im voraus.
Liebe Grüße
Findik

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*Butterfly_83*

#2

19.08.2008, 11:08

Was willst Du genau wissen? Welche Gebühren Du nehmen kannst?
nadin84
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#3

19.08.2008, 11:16

Hast du einen Streitwert?
Findik
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#4

19.08.2008, 11:58

Ja, möchte wissen, welche Gebühren ich abrechnen muss.
Der Streitwert ist für
die Scheidung 2.000,00 €
die elterliche Sorge 900,00 € und
den Versorgungsausgleich 1.000,00 €.
Liebe Grüße
Findik

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puppa2402
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#5

19.08.2008, 13:10

Ich würde sagen, Du nimmst für die Abrechnung Streitwert € 3900,00 Verfahrensgebühr, Terminsgebühr und Einigung nach € 1000,00. Ich hoffe, ich hab jetzt gerade keinen Denkfehler.
Liebe Grüße
puppa

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rena
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#6

19.08.2008, 16:24

Hmm, gibts in Familiensachen überhaupt eine Einigungsgebühr??
Inselbiene

#7

19.08.2008, 16:34

Auch in Familiensachen fällt die Einigungsgebühr nach 1000 an.
Inselbiene

#8

19.08.2008, 16:45

also bei z.B. Einigung hinsichtlich des Versorgungsausgleichs. Nicht aber bei Ehescheidung.
Findik
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#9

19.08.2008, 17:39

Danke euch erstmal. Also die Gebührensätze und VV-Nummern in Familiensachen sind die gleiche wie in normalen Zivilsachen, also z. B. Nr. 3100 VV für die Verfahrensgebühr oder?
Liebe Grüße
Findik

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Findik
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#10

19.08.2008, 17:43

Die Terminsgebühr ist doch auch nach einem Streitwert von 3.900,00 € oder? Weil puppa2402 geschrieben hat, Terminsgebühr und Einigungsgebühr nach 1.000,00 € Streitwert.
Liebe Grüße
Findik

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