Ich hab mal ne ganz dringende Frage:
Was ist ein Vergleichsmehrwert bzw. wie gehe ich damit um?
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Wir hatten das leider in der Schule nicht (bin ein Kind der BRAGO auf RVG-Umstellung, da hatten wir leider vieles nicht).
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Unser Mdt. wurde anfangs von einem anderen RA vertreten. Im laufenden Verfahren dann von uns.
- Mdt. (wurde verklagt) hat PKH ohne Ratenzahlung bewilligt bekommen.
- Dann zwei Klagerweiterungen von Gegenseite
- dann kam Schreiben d. Gerichts (AG): PKH-Bewilligung ("... wird PKH bewilligt, ..., als sie sich gegen die Klageerweiterung vom ... sowie die Klageerweiterung vom ... - diesbezüglich allerdings nur in einem Umfang von 550,00 € - verteidigen)
- dann kams zum Termin und Vergleich.
Im Streitwertbeschluss heißt es:
Der Streitwert wird festgesetzt auf 8.188,70 € (Räumungsklage 5.400 €, Zahlungsklage 2.788,70 €). Der Vergleich hat einen Mehrwert von 1.125 €).
So, jetzt soll ich die PKH abrechnen und hab keine Ahnung. Ich hab schon in verschiedenen Büchern nachgeschaut, aber irgendwie bin ich nicht schlau geworden.
Macht es einen Unterschied, ob es eine Mietsache oder etwas anderes ist?
Ich versteh jedenfalls überhaupt nichts und hoffe, ihr könnt mir helfen.
Gibt es irgendwo im Internet evtl. was, das mir (auch für die Zukunft) helfen könnte ?
![Ich versteh nur Bahnhof :bahnhof](./images/smilies/bahnhof.gif)
herzliche Grüße