Hallo,
wie sieht ein Antrag aus für die Fahrtkosten zur JVA, wenn der Chef als Pflichtverteidiger bestellt ist.
Ist der Antrag einzureichen bevor man den Mdt. in der U-Haft besucht?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Lieben Gruß Nicole
Pflichtverteidigerin Fahrkosten zur JVA
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 96
- Registriert: 15.07.2008, 20:03
- Wohnort: Gießen
- Kontaktdaten:
- Christina83
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 305
- Registriert: 26.04.2006, 11:24
- Wohnort: Bamberg
Hi!
Du brauchst hier keinen gesonderten Antrag stellen, Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld werden automatisch vom Gericht bezahlt, wenn ihr Pflichtverteidiger seit.....
Du brauchst hier keinen gesonderten Antrag stellen, Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld werden automatisch vom Gericht bezahlt, wenn ihr Pflichtverteidiger seit.....
- Tigerentchen
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 500
- Registriert: 09.12.2006, 19:50
- Wohnort: Hamburg
Meine Chefin hat neulich durch Beschluss des Gerichts eine "Informationsfahrt" in die JVA bewilligt bekommen. Ich glaube, das haben die von sich aus gemacht. Die Fahrtkosten berechne ich dann beim Vergütungsantrag.
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 303
- Registriert: 20.02.2007, 20:38
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: M-V
Stimme Susi1982 zu. Du kannst die Kosten ganz normal wie andere Fahrtkosten auch berechnen und erhältst diese nach Abschluss des Verfahrens (oder auch als Kostenvorschuss, wenn Dein Chef das mag).
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 326
- Registriert: 22.01.2008, 19:21
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Ich greif das Thema nochmal auf.
Wie sieht es mit dem Abwesenheitsgeld aus bei einem Besuch in der JVA, in der der Mdt. einsitzt? Kann ich das auch im KFA geltend machen?
Chef meint NEIN, ich meine JA.
Wie sieht es mit dem Abwesenheitsgeld aus bei einem Besuch in der JVA, in der der Mdt. einsitzt? Kann ich das auch im KFA geltend machen?
Chef meint NEIN, ich meine JA.
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Was spricht dagegen? Die Geschäftsreise ist in Vorbemerkung 7 Abs. 2 definiert. Wenn die JVA in einer anderen Gemeinde liegt als der Kanzleisitz, dann ist auch Abwesenheitsgeld drin.
Ganz genau. Abwesenheitsgeld zählt genauso zur Geschäftsreise wie die reinen Fahrtkosten.
Edit: P.S.: Kannst ja mit deinem Chef nen Deal machen: Du machst Abwesenheitsgeld geltend und wenns ausbezahlt wird, bekommst du es (er wills ja scheinbar nicht).
Edit: P.S.: Kannst ja mit deinem Chef nen Deal machen: Du machst Abwesenheitsgeld geltend und wenns ausbezahlt wird, bekommst du es (er wills ja scheinbar nicht).
AC/D Schuhe aus!