Wir haben für unseren Mandanten Widerspruch gegen einen Gebührenbescheid des Straßenverkehrsamtes eingelegt. Die Gebühren belaufen sich insgesamt auf 15,80 €.
Welchen Gegenstandswert setze ich jetzt bei der Abrechnung an?
Es kann doch nicht sein, dass wir nur Gebühren über einen Wert von 15,80 €abrechnen können, oder?
Die Abrechnung erfolgt doch nach der Geschäftsgebühr gem. Nr. 2401 bzw. seit dem 01.07.2006 Nr. 2301, wenn ich nicht völlig falsch liege?
Steh grad irgendwie aufm Schlauch!
Danke schonmal im Voraus!
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