Also, wir haben einen KfA gestellt (gegen Ex-Mandant), das Gericht hat daraufhin einen KfB erlassen und der Gegner (Ex-Mandant) fand das nicht toll und hat sofortige Beschwerde eingelegt.
So, nun ist die Beschwerde als unzulässig verworfen worden und der Beschwerdeführer (Ex-Mandant) hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
So nun das Problem:
Was krieg ich denn hier für Gebühren? Find irgendwie nix für mich Verständliches.
Kosten für Beschwerde gegen KfB?
- Manuela77
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Hat der Mandant selber Beschwerde eingelegt oder habt ihr das für ihn getan? Wenn er es selber gemacht hat, dürfte für euch gar nichts angefallen sein. Ansonsten täte ich ihm eine 0,5 Gebühr gem. Nr. 3500 VV RVG in Rechnung stellen.
In freien Staaten kann jeder seine Meinung sagen und jeder andere ist befugt, nicht zuzuhören!
@manuela77
So pauschal kann man das nicht sagen. Wenn euer Ex-Mandant Beschwerde gegen den KfB eingelegt hat, fallen sehr wohl RA-Gebühren an, sobald der den KfB beantragende RA, hier der Chef von Kathy, zu der Beschwerde Stellung nimmt.
Sollte jedoch keine Stellungnahme erforderlich gewesen sein oder es wurde keine Stellungnahme angefertigt, dann fallen natürlich keine RA-Gebühren an.
Gruß Nina
So pauschal kann man das nicht sagen. Wenn euer Ex-Mandant Beschwerde gegen den KfB eingelegt hat, fallen sehr wohl RA-Gebühren an, sobald der den KfB beantragende RA, hier der Chef von Kathy, zu der Beschwerde Stellung nimmt.
Sollte jedoch keine Stellungnahme erforderlich gewesen sein oder es wurde keine Stellungnahme angefertigt, dann fallen natürlich keine RA-Gebühren an.
Gruß Nina
- Kathy
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Also. Der Ex-Mandant war unser Mandant, hat dann unsere Gebühren nicht bezahlt und wurde somit zum Gegner. Wir hatten damals unsere Gebühren gegen ihn festsetzen lassen und er war damit nicht einverstanden.
Unser Mandant ist eigentlich der Gegner.
Also wenn der GEgner Beschwerde gegen den KfB einlegt und er die Kosten der Beschwerde zu tragen hat, welche Gebühren krieg ich dann????
So, evtl. wars vorher etwas blöd formuliert.
Unser Mandant ist eigentlich der Gegner.
Also wenn der GEgner Beschwerde gegen den KfB einlegt und er die Kosten der Beschwerde zu tragen hat, welche Gebühren krieg ich dann????
So, evtl. wars vorher etwas blöd formuliert.
MfG Kathy
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Es handelt sich also letztlich um ein Verfahren nach §§ 11 RVG/19 BRAGO.
An den gegebenen Antworten, insbesondere von Nina, ändert sich insoweit nix. Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens entsteht eine 0,5 Gebühr, die man dann beanspruchen kann, wenn man sich zum Beschwerdeevorbringen geäußert hat. Bei Nichtbeteiligung gibt´s auch nix.
An den gegebenen Antworten, insbesondere von Nina, ändert sich insoweit nix. Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens entsteht eine 0,5 Gebühr, die man dann beanspruchen kann, wenn man sich zum Beschwerdeevorbringen geäußert hat. Bei Nichtbeteiligung gibt´s auch nix.
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Wir haben uns geäußert.
Und 13, es handelt sich um son § 11 Ding.
Kostenfestsetzung ist für mich jedesmal ein neues Abenteuer und unbegreiflich.
Danke für Eure Antworten (auch an die zwei netten jungen Damen von weiter oben natürlich).
Irgendwie stehe ich bei dem Thema jedesmal auf einem langen langen Schlauch und eigentlich ist es ja ganz einfach....
Und 13, es handelt sich um son § 11 Ding.
Kostenfestsetzung ist für mich jedesmal ein neues Abenteuer und unbegreiflich.
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MfG Kathy
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