Vertretung in Untervollmacht mit Gebührenteilung
na dann....
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 35
- Registriert: 31.05.2005, 22:43
- Wohnort: Emmendingen
- Kontaktdaten:
Möchte mich zu diesem Thema mit einer weiteren Frage anstellen....
Wir haben in Untervollmacht einen Termin (mit Gebührenteilung) wahrgenommen. Im Termin erging Beweisbeschluss. Nun kommt Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung. Ich denke, der Terminsanwalt muss den zweiten Termin auch wahrnehmen und kann nur 1 Mal die Gebühren in Rechnung stellen, höchstens es wird noch einmal bzgl. des Mehraufwandes intern etwas zusätzlich vereinbart.
Kann mir jemand sagen, wo ich hierüber etwas finde? BRAO oder ähnliches?
Viele Grüße
Wir haben in Untervollmacht einen Termin (mit Gebührenteilung) wahrgenommen. Im Termin erging Beweisbeschluss. Nun kommt Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung. Ich denke, der Terminsanwalt muss den zweiten Termin auch wahrnehmen und kann nur 1 Mal die Gebühren in Rechnung stellen, höchstens es wird noch einmal bzgl. des Mehraufwandes intern etwas zusätzlich vereinbart.
Kann mir jemand sagen, wo ich hierüber etwas finde? BRAO oder ähnliches?
Viele Grüße
nach dem Motto:
Sollten Sie Rückfragen haben, so brauchen Sie nicht Ihren Arzt oder Apotheker zu konsultieren... sondern [b]wir[/b] stehen Ihnen gerne zur Verfügung...
Sollten Sie Rückfragen haben, so brauchen Sie nicht Ihren Arzt oder Apotheker zu konsultieren... sondern [b]wir[/b] stehen Ihnen gerne zur Verfügung...
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3858
- Registriert: 08.06.2007, 11:33
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Baden-Württemberg
Ähm, auch der Terminsvertreter bekommt nur einmal die Terminsgebühr, egal wieviele Termine stattfinden ... oder ist da was an mir vorrüber gegangen? Der Hauptbevollmächtigte würde ja - wenn er selbst die Termine wahrnehmen würde - auch nur einmal die TG bekommen ...Ich denke, der Terminsanwalt muss den zweiten Termin auch wahrnehmen und kann nur 1 Mal die Gebühren in Rechnung stellen
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Ich bin auch der Meinung, dass auch der UBV nur einmal die Gebühren abrechnen kann.
Unsereiner kann ja auch nicht 2 oder 3 TGs abrechnen, nur weil eben so viele Termine stattgefunden haben (wobei ich persönlich da nix gegen hätte).
Unsereiner kann ja auch nicht 2 oder 3 TGs abrechnen, nur weil eben so viele Termine stattgefunden haben (wobei ich persönlich da nix gegen hätte).
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3858
- Registriert: 08.06.2007, 11:33
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Baden-Württemberg
Wer nichtwobei ich persönlich da nix gegen hätte
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Naja, ich hoffe immer noch, dass mal irgendwelche Gesetzesverantwortlichen hier mitlesen - die will ich auf den richtigen Weg bringen
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3858
- Registriert: 08.06.2007, 11:33
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Baden-Württemberg
Achso
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!