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Terminsgebühr angefallen?

Verfasst: 07.08.2008, 16:13
von jacqueline k
Hallo, habe schon mit der Suchfunktion versucht meine Aufgabe zu lösen, bin aber kläglich gescheitert.......Auch das RVG war mir keine allzu große Hilfe.

Folgender Sachverhalt:

Wir haben ein Verfahren vor dem Amtsgericht angestrebt.

Wir haben uns nunmehr - außerhalb des Gerichts - mit der Gegenseite geeinigt. Die Klage haben wir - im Einverständnis mit der Beklagten - einen bzw. zwei Tage vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung zurückgenommen.

Die Kosten der Beklagten tragen wir. Meine Frage ist jetzt...... IST EINE TERMINSGEBÜHR ANGEFALLEN? Diese wird nämlich von der Beklagten in Rechnung gestellt....

Vielen Dank für eure Hilfe

Verfasst: 07.08.2008, 16:15
von UschiR
Ja, die Terminsgebühr ist angefallen. Siehe hierzu Vorbemerkung 3 Nr. 3: Die Terminsgebühr entsteht .....die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechuntgen ohne Beteiligung des Gerichts; ...

Verfasst: 07.08.2008, 16:17
von romex
Ich stimme UschiR voll zu!!! (Da war ich mit dem Tippen zu langsam...)

Liebe Grüße,
romex

Verfasst: 07.08.2008, 16:17
von arcangel71
Nach Vorbemerkung 3 Abs. 3 RVG entsteht die 1,2 Terminsgebühr nach Nr. 3104 RVG auch für das Mitwirken an auf die Vermeidung/ Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts.

Verfasst: 07.08.2008, 16:19
von Curry
Dem Beitrag ist aber nicht zu entnehmen, ob eine Besprechung mit der Gegenseite stattgefunden hat. Wenn ja, dann entsteht eine TG, wenn nein, dann nicht.

Verfasst: 07.08.2008, 16:20
von jacqueline k
Vielen Dank, ihr seid echt
super....

Verfasst: 07.08.2008, 16:38
von secret72
Wenn in der Sache ein schriftliches Vorverfahren angeordnet war, dann ist die Terminsgebühr ebenfalls angefallen.

Verfasst: 07.08.2008, 16:44
von rosa
Dem Beitrag ist aber nicht zu entnehmen, ob eine Besprechung mit der Gegenseite stattgefunden hat. Wenn ja, dann entsteht eine TG, wenn nein, dann nicht.
:zustimm
Wenn in der Sache ein schriftliches Vorverfahren angeordnet war, dann ist die Terminsgebühr ebenfalls angefallen.
nee wenn im schriftlichen verfahren die klage zurückgenommen wird dann entsteht keine TG??!?!?!?!?!!!

Verfasst: 07.08.2008, 16:52
von secret72
Oh man, is die Hitze. Klar nicht schriftliches Vorverfahren. Wenn für das Verfahren die mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, meinte ich. :roll:

Entschuldigung!

Verfasst: 07.08.2008, 17:52
von jacqueline k
Was heißt Besprechung??? Wir haben mit Gegenseite telefoniert und abgestimmt, dass es so und so gemacht wird...

Schönen feierabend