Terminsgebühr angefallen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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jacqueline k
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#1

07.08.2008, 16:13

Hallo, habe schon mit der Suchfunktion versucht meine Aufgabe zu lösen, bin aber kläglich gescheitert.......Auch das RVG war mir keine allzu große Hilfe.

Folgender Sachverhalt:

Wir haben ein Verfahren vor dem Amtsgericht angestrebt.

Wir haben uns nunmehr - außerhalb des Gerichts - mit der Gegenseite geeinigt. Die Klage haben wir - im Einverständnis mit der Beklagten - einen bzw. zwei Tage vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung zurückgenommen.

Die Kosten der Beklagten tragen wir. Meine Frage ist jetzt...... IST EINE TERMINSGEBÜHR ANGEFALLEN? Diese wird nämlich von der Beklagten in Rechnung gestellt....

Vielen Dank für eure Hilfe
:blumen
Blumige Grüße
UschiR

#2

07.08.2008, 16:15

Ja, die Terminsgebühr ist angefallen. Siehe hierzu Vorbemerkung 3 Nr. 3: Die Terminsgebühr entsteht .....die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechuntgen ohne Beteiligung des Gerichts; ...
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romex
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#3

07.08.2008, 16:17

Ich stimme UschiR voll zu!!! (Da war ich mit dem Tippen zu langsam...)

Liebe Grüße,
romex
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arcangel71
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#4

07.08.2008, 16:17

Nach Vorbemerkung 3 Abs. 3 RVG entsteht die 1,2 Terminsgebühr nach Nr. 3104 RVG auch für das Mitwirken an auf die Vermeidung/ Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts.
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Curry
...ist hier unabkömmlich !
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#5

07.08.2008, 16:19

Dem Beitrag ist aber nicht zu entnehmen, ob eine Besprechung mit der Gegenseite stattgefunden hat. Wenn ja, dann entsteht eine TG, wenn nein, dann nicht.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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jacqueline k
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#6

07.08.2008, 16:20

Vielen Dank, ihr seid echt
super....
:blumen
Blumige Grüße
secret72

#7

07.08.2008, 16:38

Wenn in der Sache ein schriftliches Vorverfahren angeordnet war, dann ist die Terminsgebühr ebenfalls angefallen.
rosa

#8

07.08.2008, 16:44

Dem Beitrag ist aber nicht zu entnehmen, ob eine Besprechung mit der Gegenseite stattgefunden hat. Wenn ja, dann entsteht eine TG, wenn nein, dann nicht.
:zustimm
Wenn in der Sache ein schriftliches Vorverfahren angeordnet war, dann ist die Terminsgebühr ebenfalls angefallen.
nee wenn im schriftlichen verfahren die klage zurückgenommen wird dann entsteht keine TG??!?!?!?!?!!!
secret72

#9

07.08.2008, 16:52

Oh man, is die Hitze. Klar nicht schriftliches Vorverfahren. Wenn für das Verfahren die mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, meinte ich. :roll:

Entschuldigung!
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jacqueline k
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#10

07.08.2008, 17:52

Was heißt Besprechung??? Wir haben mit Gegenseite telefoniert und abgestimmt, dass es so und so gemacht wird...

Schönen feierabend
:blumen
Blumige Grüße
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