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Verfasst: 06.08.2008, 10:45
von _steffi_
Hier gibt es keine blöden Fragen :D

Verfasst: 06.08.2008, 10:45
von rosa
hat die gegenseite den kfb mit § 106 ZPO angegeben
wenn dann hat sie im kfA(!!!) den 106 angegeben
kfb = kostenfestsetzungsbeschluss, das ist hier sehr irritierend!

also wenn eine quotelung entschieden wurde, machst du einen KAA und wenn fest entschieden wurde wer die gesamten kosten trägt machst du einen KFA!

wenn du es falsch bezeichnest, ist nich schlimm, der rpfl. macht das einfach trotzdem richtig, die bezeichnung is nich sooo wichtig, man sollte halt einfach nur wissen wies eigentlich richtig wäre :)

Verfasst: 06.08.2008, 10:53
von verwirrtesetwas
ja ich sag ja alles etwas verwirrend...

aber sehr schön, dass man hier fragen stellen kann und soooo schnell
dann auch antworten bekommt

:-)

Verfasst: 03.12.2008, 12:02
von Kitsune87
Ich hab denn auch noch mal eine Fragen.

Ich habe keine Quotelung. Ich Anerkenntnisurteil steht:

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.

Was nun???

Verfasst: 03.12.2008, 12:03
von gkutes
Gerichtskostenausgleich beantragen wenn ihr GK eingezahlt habt.

Verfasst: 03.12.2008, 12:07
von Curry
Genau, es sind nur die GK auszugleichen. Die RA-Kosten trägt jeder selbst.

Verfasst: 03.12.2008, 12:10
von Findik
Mit den Kosten des Rechtsstreits sind ja nur die Anwaltskosten gemeint. Dann trägt jeder seine Anwaltskosten selbst und die Gerichtskosten werden geteilt.

Verfasst: 03.12.2008, 12:13
von Curry
Nein, mit den Kosten des Rechtsstreits sind nicht nur die Anwaltskosten gemeint.

Wenn das Urteil lautet: "Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits", dann sind damit alle Kosten gemeint.

Gegeneinander aufgehoben bedeutet eben, dass die RA-Kosten jeder selbst trägt und die GK geteilt werden.

Verfasst: 03.12.2008, 12:25
von Kitsune87
Danke für eure Antworten.

Habe gerade mal nachgesehen.

Wir haben 75,00 € eingezahlt, die Gegenseite 650,00 €

Verfasst: 03.12.2008, 12:27
von gkutes
na dann würd ich erst mal die füße still halten und drauf warten, dass der Gegner was beantragt. vielleicht vergessen die das ja ...