Unterschied Kostenfestsetzung und Kostenausgleich?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
_steffi_

#11

06.08.2008, 10:45

Hier gibt es keine blöden Fragen :D
rosa

#12

06.08.2008, 10:45

hat die gegenseite den kfb mit § 106 ZPO angegeben
wenn dann hat sie im kfA(!!!) den 106 angegeben
kfb = kostenfestsetzungsbeschluss, das ist hier sehr irritierend!

also wenn eine quotelung entschieden wurde, machst du einen KAA und wenn fest entschieden wurde wer die gesamten kosten trägt machst du einen KFA!

wenn du es falsch bezeichnest, ist nich schlimm, der rpfl. macht das einfach trotzdem richtig, die bezeichnung is nich sooo wichtig, man sollte halt einfach nur wissen wies eigentlich richtig wäre :)
verwirrtesetwas
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#13

06.08.2008, 10:53

ja ich sag ja alles etwas verwirrend...

aber sehr schön, dass man hier fragen stellen kann und soooo schnell
dann auch antworten bekommt

:-)
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Kitsune87
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#14

03.12.2008, 12:02

Ich hab denn auch noch mal eine Fragen.

Ich habe keine Quotelung. Ich Anerkenntnisurteil steht:

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.

Was nun???
gkutes

#15

03.12.2008, 12:03

Gerichtskostenausgleich beantragen wenn ihr GK eingezahlt habt.
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Curry
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#16

03.12.2008, 12:07

Genau, es sind nur die GK auszugleichen. Die RA-Kosten trägt jeder selbst.
Curry

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Findik
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#17

03.12.2008, 12:10

Mit den Kosten des Rechtsstreits sind ja nur die Anwaltskosten gemeint. Dann trägt jeder seine Anwaltskosten selbst und die Gerichtskosten werden geteilt.
Liebe Grüße
Findik

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#18

03.12.2008, 12:13

Nein, mit den Kosten des Rechtsstreits sind nicht nur die Anwaltskosten gemeint.

Wenn das Urteil lautet: "Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits", dann sind damit alle Kosten gemeint.

Gegeneinander aufgehoben bedeutet eben, dass die RA-Kosten jeder selbst trägt und die GK geteilt werden.
Curry

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#19

03.12.2008, 12:25

Danke für eure Antworten.

Habe gerade mal nachgesehen.

Wir haben 75,00 € eingezahlt, die Gegenseite 650,00 €
gkutes

#20

03.12.2008, 12:27

na dann würd ich erst mal die füße still halten und drauf warten, dass der Gegner was beantragt. vielleicht vergessen die das ja ...
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