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Widerspruch gegen Verwaltungsbescheid..., welche Gebühren?

Verfasst: 28.08.2006, 19:37
von Pepsi
Hallo,

hab gegen den Bescheid des Ordnungsamtes Widerspruch eingelegt und gleichzeitig "Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs" beim VerwG gestellt.

Da dann vom Gegner die "Anordnungs der sofortigen Vollziehung" aufgehoben wurde, haben wir Erledigung erklärt.

(ger.) Kosten tragen Parteien je zur Hälfte. Außerger. Kosten trägt Gegner (Amt)

so nu meine Frage, was ich hier abrechnen soll. Gibts da besondere Gebühren? Habe schon im RVG geguckt, aber bin mir unsicher bei 2400 und 2401 (vor dem 1.7.06)

Verfasst: 29.08.2006, 12:06
von Pepsi
zu Hülfe!! :schieb

Verfasst: 29.08.2006, 16:36
von lanitra
Ganz normal Geschäftsgebühr 2400

Verfasst: 29.08.2006, 16:52
von Pepsi
für beide Verfahren, also außerger. als auch ger.?

Verfasst: 30.08.2006, 13:29
von Pepsi
:schieb Hilfe!!

Verfasst: 30.08.2006, 13:41
von Pepples
Für den Widerspruch Geschäftsgebühr 2400, für das Verfahren aufschiebende Wirkung 3100

Verfasst: 30.08.2006, 14:03
von Pepsi
was nehm ich denn überhaupt für einen Wert für das ger. Verfahren? den gleichen wie für außerger.?