Widerspruch gegen Verwaltungsbescheid..., welche Gebühren?
Verfasst: 28.08.2006, 19:37
Hallo,
hab gegen den Bescheid des Ordnungsamtes Widerspruch eingelegt und gleichzeitig "Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs" beim VerwG gestellt.
Da dann vom Gegner die "Anordnungs der sofortigen Vollziehung" aufgehoben wurde, haben wir Erledigung erklärt.
(ger.) Kosten tragen Parteien je zur Hälfte. Außerger. Kosten trägt Gegner (Amt)
so nu meine Frage, was ich hier abrechnen soll. Gibts da besondere Gebühren? Habe schon im RVG geguckt, aber bin mir unsicher bei 2400 und 2401 (vor dem 1.7.06)
hab gegen den Bescheid des Ordnungsamtes Widerspruch eingelegt und gleichzeitig "Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs" beim VerwG gestellt.
Da dann vom Gegner die "Anordnungs der sofortigen Vollziehung" aufgehoben wurde, haben wir Erledigung erklärt.
(ger.) Kosten tragen Parteien je zur Hälfte. Außerger. Kosten trägt Gegner (Amt)
so nu meine Frage, was ich hier abrechnen soll. Gibts da besondere Gebühren? Habe schon im RVG geguckt, aber bin mir unsicher bei 2400 und 2401 (vor dem 1.7.06)