Schiedsverfahren mit Erfolglosigkeitsbescheinigung
Verfasst: 31.07.2008, 15:46
Hallo,
ich habe hier wieder einmal eine blöde Sache auf dem Tisch.
Wir hatten zuvor ganz normal eine außergerichtlich Vertretung und weil keine Einigung bzw. Reaktion musste wir jetzt vor der gerichtlichen Geltendmachung ein Schiedsverfahren vor dem Amt einleiten. Welches auch heute stattgefunden hat. Das Ergebnis war die Gegenseite ist nicht zum Termin tortz ordnungsgemäßer Ladung gekommen und wir haben daher eine Erfolglosigkeitsbescheinigung bekommen. Mir ist bekannt, dass man damit jetzt das gerichtliche Verf. vor dem AG betreiben kann.
Nun meine Frage wie rechne ich die Sache bisher ab.
außergerichtl. ist klar
1,3 Verfahr. 2400 VV etc.
aber was ist mit dem Schiedsverfahren? Wie wird dies abgerechnet auch eine 1,3 Verf. nach ???, gibt es eine Terminsgeb.? bzw. 1/2 Terminsgeb. weil die Gegenseite nicht gekommen ist?
Wird die 1,3 Verf. (außergerichtl.) zur Hälfte auf die Verf. im Schiedsverfahren angerechnet?
Was ist dann mit der Anrechnung im Gerichtsverfahren? Und noch schlimmer wie mache ich die außergerichtlichen Kosten (Schadenersatz) im gerichtl. Verfahren geltend?
Ich weiß das sind eine ganze Menge Fragen, aber vielleicht kann mir ja jemand behilflich sein.
Gruß
Tommy
ich habe hier wieder einmal eine blöde Sache auf dem Tisch.
Wir hatten zuvor ganz normal eine außergerichtlich Vertretung und weil keine Einigung bzw. Reaktion musste wir jetzt vor der gerichtlichen Geltendmachung ein Schiedsverfahren vor dem Amt einleiten. Welches auch heute stattgefunden hat. Das Ergebnis war die Gegenseite ist nicht zum Termin tortz ordnungsgemäßer Ladung gekommen und wir haben daher eine Erfolglosigkeitsbescheinigung bekommen. Mir ist bekannt, dass man damit jetzt das gerichtliche Verf. vor dem AG betreiben kann.
Nun meine Frage wie rechne ich die Sache bisher ab.
außergerichtl. ist klar
1,3 Verfahr. 2400 VV etc.
aber was ist mit dem Schiedsverfahren? Wie wird dies abgerechnet auch eine 1,3 Verf. nach ???, gibt es eine Terminsgeb.? bzw. 1/2 Terminsgeb. weil die Gegenseite nicht gekommen ist?
Wird die 1,3 Verf. (außergerichtl.) zur Hälfte auf die Verf. im Schiedsverfahren angerechnet?
Was ist dann mit der Anrechnung im Gerichtsverfahren? Und noch schlimmer wie mache ich die außergerichtlichen Kosten (Schadenersatz) im gerichtl. Verfahren geltend?
Ich weiß das sind eine ganze Menge Fragen, aber vielleicht kann mir ja jemand behilflich sein.
Gruß
Tommy