Schiedsverfahren mit Erfolglosigkeitsbescheinigung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Tommy
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#1

31.07.2008, 15:46

Hallo,

ich habe hier wieder einmal eine blöde Sache auf dem Tisch.

Wir hatten zuvor ganz normal eine außergerichtlich Vertretung und weil keine Einigung bzw. Reaktion musste wir jetzt vor der gerichtlichen Geltendmachung ein Schiedsverfahren vor dem Amt einleiten. Welches auch heute stattgefunden hat. Das Ergebnis war die Gegenseite ist nicht zum Termin tortz ordnungsgemäßer Ladung gekommen und wir haben daher eine Erfolglosigkeitsbescheinigung bekommen. Mir ist bekannt, dass man damit jetzt das gerichtliche Verf. vor dem AG betreiben kann.

Nun meine Frage wie rechne ich die Sache bisher ab.

außergerichtl. ist klar
1,3 Verfahr. 2400 VV etc.

aber was ist mit dem Schiedsverfahren? Wie wird dies abgerechnet auch eine 1,3 Verf. nach ???, gibt es eine Terminsgeb.? bzw. 1/2 Terminsgeb. weil die Gegenseite nicht gekommen ist?

Wird die 1,3 Verf. (außergerichtl.) zur Hälfte auf die Verf. im Schiedsverfahren angerechnet?

Was ist dann mit der Anrechnung im Gerichtsverfahren? Und noch schlimmer wie mache ich die außergerichtlichen Kosten (Schadenersatz) im gerichtl. Verfahren geltend?

Ich weiß das sind eine ganze Menge Fragen, aber vielleicht kann mir ja jemand behilflich sein.

Gruß
Tommy
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#2

31.07.2008, 15:50

Schau mal in Nr. 2303
Tommy
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#3

31.07.2008, 16:00

Hi,

also wenn ich dies richtig verstehe, kann ich wie folgt abrechnen:

außergerichtl.
1,3 Verf. nach 2300 VV (natürlich und nicht 2400, sorry)
+ 0,3 Erhöhung (sind hier Eheleute)
+Post etc.

Scheidsverf.
0,65 Verf. nach 2303 VV
+ 0,3 Erhöhung
+Post etc.

Und das war es dann auch schon, oder? :wirr
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#4

31.07.2008, 16:10

ja, aber Achtung:

Deine Anrechnung ist falsch. Du bekommst für das Schiedsverfahren eine 1,5 Gebühr ! Auf diese musst dann noch 0,65 Nr. 2300 anrechnen

Also wären das 0,85 nach Nr 2303

sonst passt es ! :D
Tommy
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#5

31.07.2008, 16:18

Sorry,

danke, habe ich übersehen.
Ich habe hier nur eine ältere Ausgabe vom RVG (2004).

DANKE :thx
Tommy
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#6

31.07.2008, 16:24

Kein Problem !
Schön, dass ich helfen konnte! :wink2
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