Abrechnung Abweisungsantrag (verspäteter Einspruch gegen VB)
Verfasst: 30.07.2008, 13:31
Ich habe einen Antrag ans Landgericht gestellt. Den Einspruch auf den VB abzuweisen. Da der Einspruch zu spät eingelegt wurde. Das Mahngericht das aber irgendwie übersehen hat.
Nun soll ich eine Abrechnung gegenüber dem Mandanten machen.
Was rechne ich dafür ab?
Eine 1,3 Verfahrensgebühr nach VV 3100 RVG?
Oder liege ich da ganz falsch.
Oder muss ich da eine 0,3 Verfahrensgebühr nach VV 3309 RVG nehmen, weil das ja irgendwie mit zum VB gehört? Ich weis da einfach nicht weiter.
Und welchen Gegenstandswert nehme ich?
Den der auf dem VB festgesetzt ist oder nur die Hauptforderung?
Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
edit by wifey: Überschrift mal etwas spezieller formuliert
Nun soll ich eine Abrechnung gegenüber dem Mandanten machen.
Was rechne ich dafür ab?
Eine 1,3 Verfahrensgebühr nach VV 3100 RVG?
Oder liege ich da ganz falsch.
Oder muss ich da eine 0,3 Verfahrensgebühr nach VV 3309 RVG nehmen, weil das ja irgendwie mit zum VB gehört? Ich weis da einfach nicht weiter.
Und welchen Gegenstandswert nehme ich?
Den der auf dem VB festgesetzt ist oder nur die Hauptforderung?
Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
edit by wifey: Überschrift mal etwas spezieller formuliert