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Abrechnung Abweisungsantrag (verspäteter Einspruch gegen VB)

Verfasst: 30.07.2008, 13:31
von Cherry-Cola
Ich habe einen Antrag ans Landgericht gestellt. Den Einspruch auf den VB abzuweisen. Da der Einspruch zu spät eingelegt wurde. Das Mahngericht das aber irgendwie übersehen hat.

Nun soll ich eine Abrechnung gegenüber dem Mandanten machen.

Was rechne ich dafür ab?

Eine 1,3 Verfahrensgebühr nach VV 3100 RVG?

Oder liege ich da ganz falsch.

Oder muss ich da eine 0,3 Verfahrensgebühr nach VV 3309 RVG nehmen, weil das ja irgendwie mit zum VB gehört? Ich weis da einfach nicht weiter.

Und welchen Gegenstandswert nehme ich?

Den der auf dem VB festgesetzt ist oder nur die Hauptforderung?

Vielleicht kann mir ja jemand helfen.


edit by wifey: Überschrift mal etwas spezieller formuliert

Verfasst: 30.07.2008, 13:42
von PeeDee
Vorab: änder bitte Deine Überschrift in etwas aussagekräftiges.
Dass Du Hilfe brauchst ist klar, sonst hättest Du ja keine Frage gestellt :wink:

Es ist eine 1,3 VerfG entstanden, GW ist die Hauptforderung.

Verfasst: 30.07.2008, 13:43
von rosa
Es ist eine 1,3 VerfG entstanden, GW ist die Hauptforderung.
:zustimm

Verfasst: 30.07.2008, 13:44
von wifey
Hab die Überschrift abgeändert (und das eigentlich auch im Eingangsbeitrag erwähnt .... - wird mir hier aber irgendwie nicht angezeigt :-( , dass ich es bearbeitet habe)

Verfasst: 30.07.2008, 13:45
von rosa
Hab die Überschrift abgeändert
sehr gut :)

Verfasst: 30.07.2008, 13:47
von PeeDee
wifey hat geschrieben:(und das eigentlich auch im Eingangsbeitrag erwähnt .... - wird mir hier aber irgendwie nicht angezeigt :-(
Auf das Ergebnis kommts an!
Wie interessiert doch nicht :wink:

Verfasst: 30.07.2008, 13:48
von Cherry-Cola
Ja stimmt, hätte ich ja auch mal selber drauf kommen können! Tut mir leid. Mach es beim nächsten mal anders!

Besten dank für die Antworten.

Also eine 1,3 VerfG. Nach der Hauptforderung.

Also lasse ich ja die festgestzen kosten und Zisen weg. Das verstehe ich doch richtig so, oder?

Verfasst: 30.07.2008, 13:50
von PeeDee
Ja, Kosten und Zinsen wirken Streitwerterhöhend (außer im ZV-Verfahren)

Verfasst: 30.07.2008, 13:50
von wifey
PeeDee hat geschrieben:
wifey hat geschrieben:(und das eigentlich auch im Eingangsbeitrag erwähnt .... - wird mir hier aber irgendwie nicht angezeigt :-(
Auf das Ergebnis kommts an!
Wie interessiert doch nicht :wink:
Mich schon ;-)
Ist halt nicht nett, anderer Leute Beiträge zu ändern und dann noch nicht mal dafür gerade stehen zu können.

Verfasst: 30.07.2008, 13:54
von Cherry-Cola
Besten Dank.