Einigungsgebühr im arbeitsgerichtlichen Verfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
sonne1999
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#1

30.07.2008, 11:46

Hallo!
Wir diskutieren gerade auf Arbeit eine Abrechnung in einer Arbeitsrechtssache. Streitwert für das Verfahren sind 9.600 €, Streitwert für den Vergleich wurde auf 10.600,00 € festgesetzt.

1,3 Verfahrensgebühr aus 9.600 €
1,2 Terminsgebühr aus 9.600 €

ist soweit klar. Jetzt geht es um die Einigungsgebühr:

Ensteht die 1,0 Einigungsgebühr aus 10.600 € oder ensteht eine
1,5 Einigungsgebühr VV 1000 RVG aus 1.000,00 € und die 1,0 Einigungsgebühr VV 1103 RVG aus 9.600 €?

Entsteht des Weiteren eine 0,8 Gebühr für die Protokollierung der nicht anhängigen Ansprüche?

Danke schon im Voraus!
ReNoJule

#2

30.07.2008, 11:48

:frust

Sorry, keine Ahnung
secret72

#3

30.07.2008, 11:53

Ich würde so abrechnen:

Gegenstandswert: 9.600,00 €
1,3 Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG
Gegenstandswert: 1.000,00 €
0,8 Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung § 13, Nr. 3101 Nr. 2, 3100 VV RVG
- Obergrenze § 15 III RVG 1,3 aus Wert 10.600,00 € berücksichtigt -
Gegenstandswert: 9.600,00 €
1,2 Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG
Gegenstandswert: 10.600,00 €
1,0 Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13, Nr. 1003, 1000 VV RVG


Eine 1,5 außergerichtliche Einigungsgebühr entsteht nicht.
sonne1999
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#4

30.07.2008, 11:57

Danke für die schnelle Antwort. So hätten wir eigentlich auch abgerechnet. Aber eine Kanzlei, die uns ihre Abrechnung geschickt hat, hat uns mit der anderen Variante durcheinander gebracht.
Mops
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#5

30.07.2008, 11:59

Vorsicht mit der EG! Da ist wie du schon oben richtig hattest sind zwei verschiedene in Ansatz zu bringen, wenn der weitere Anspruch noch nicht rechtshängig war.
Zuletzt geändert von Mops am 30.07.2008, 12:14, insgesamt 1-mal geändert.
secret72

#6

30.07.2008, 12:11

So, dann hätten wir beide, sonne, wohl doch falsch abgerechnet.

Es kommt wohl tatsächlich noch eine 1,5 außerichtliche Einigungsgebühr aus den 1.000 Euro hinzu. Hab gerade im Praxis des Vergütungsrechts nochmal nachgeschaut. Zusammengerechnet darf das aber nicht mehr als eine 1,5 aus 10.600 sein.

Frag mich aber, warum das Programm das dann nicht aufteilt oder zumindest darauf hinweist.

Tut mir leid, dass ich erst was falsches bzw. unvollständiges geschrieben hab.
Bodenseedidi

#7

30.07.2008, 12:23

Ich wollte auch gerade sagen, dass da noch eine 1,5 Einigungsgebühr hin muss.

Ich versuchs mir immer so zu merken:

Wenn ich eine 1,3 VerfG und eine 0,8 VerfG hab, und eine Einigung abrechnen möchte, dann müssen immer beide VerfG auch eine Einigung haben. Klingt blöd,ich weiß,aber so merk ichs mir halt ^^
secret72

#8

30.07.2008, 12:52

Ist eine gute Eselsbrücke, finde ich. ;)
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Strubbel
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#9

30.07.2008, 19:45

Ist doch ganz einfach :)

1,3 VG aus anhängigem Wert
0,8 Diff-VG aus Vgl.-Mehrwert
max. 1,3 aus allem
1,2 TG aus allem
1,0 EG aus anhängigem Wert
1,5 EG aus Vgl.-Mehrwert
max. 1,5 aus allem
+ PTe
+ USt

Wenn der Wert des Rechtsstreits auf 9.600 € und der des Vergleichs auf 10.600 € festgesetzt wurde, hat es einen Mehrwert von 1.000 €, 10.6000 € ist dann der Wert aus allem.

Eigentlich gar nicht so schwer, oder? ;)
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Ayshe
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#10

31.07.2008, 08:06

Das muss ich mir jetzt auch mal merken, ich hab da jedes Mal Probleme.
Danke für die Eselsbrücken! :wink1
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