Sachverständigenkosten im KfB?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Olgy1607
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#1

30.07.2008, 10:44

Hallo Leute,

ich habe wieder eine Frage, auf die ich keine Antwort weiß. Wir hatten im Verfahren Beweis durch Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragt. Diesem Antrag wurde stattgegeben. Nun hat meine Kollegin, nachdem wir das Verfahren gewonnen haben einen KfA gemacht und dort auch die Auslagen für den SV reingenommen. Nun ruft das Gericht an und behauptet, diese Kosten sind nicht festzusetzen. Ist es so richtig? Kann man solche Auslagen nur festsetzen, wenn das Gericht einen SV im Beweisbeschluss bestellt hat???


HILFE!!! HILFE!!! HILFE!!!

Danke

Olgy1607
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#2

30.07.2008, 10:51

Gibt es denn einen Beweisbeschluss in der Sache??? Normalerweise gehören die Kosten eines SV zu den Verfahrenskosten, wenn das Gericht einen SV zur Beweiserhebung beauftragt hat.
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#3

30.07.2008, 10:53

Nein, es gibt keinen Beweisbeschluss. Das ist es ja. Wir haben beim Gericht einen Antrag gestellt, einen SV zu laden und daraufhin wurde dies auch getan...
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#4

30.07.2008, 10:55

Versteh ich jetzt nicht.... Wie war denn das enstprechende Beweisangebot? Den SV als Zeugen zu laden? Sind denn dann die betreffenden Kosten, Kosten des SV für den Termin?
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#5

30.07.2008, 10:58

Wir hatten im Verfahren Beweis durch Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragt. Diesem Antrag wurde stattgegeben
Was bedeutet diesem Antrag wurde stattgegeben, wenn dann doch kein Beweisbeschluss erlassen wurde?
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#6

30.07.2008, 11:04

Wir haben im Termin Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragt, es ist ein Beschluss ergangen mit folgendem Wortlaut: "Es ist Beweis zu erheben über die Behauptung, ........, durch Einholung eines Sachverständigengutachtens - auf Antrag der Beklagten (wir) - ... zum SV wird bestellt Herr .... so dann hat dieser SV ein Gutachten erstellt und im weiteren Termin vorgetragen. Anschließend haben wir dann eine Rechnung von dem SV erhalten. Und nun ist die Frage, ob diese Kosten im KfB mit festgesetzt werden können, oder ob die vom Gericht wieder sp....

Danke sehr
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#7

30.07.2008, 11:07

Na das ist doch ein Beweisbeschluss.

Nur warum ist die RG an euch gegangen. Normal verlangt das Gericht doch einen Auslagenvorschuss für den SV, wenn der gezahlt ist, wird SV vom Gericht beauftragt und rechnet seine Kosten dem Gericht ggü auch ab.
gkutes

#8

30.07.2008, 11:10

ich find hier merkwürdig, dass der SV euch die Rechnung schickt. Geht das nicht eigentlich immer übers Gericht? Und dieses treibt dann die Vorschüsse ein. Merkwürdig...
Olgy1607
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#9

30.07.2008, 11:16

ja, das ist auch alles merkwürdig. aber was ist denn jetzt mit der eigentlichen Problematik: kann ich die SV Kosten gegen über der Gegenseite festsetzen lassen (da ja wir jetzt die Auslagen hatte) oder nicht?
Mops
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#10

30.07.2008, 11:23

Das ist schon die eigentliche Problematik.

Um eine korrekte Antwort geben zu können, müssen wir nur den Sachverhalt kennen.

Wenn der SV vom Gericht beauftragt wurde, dann hat er seine Kosten auch über das Gericht abzurechnen. Ihr zahlt dann nur einen Vorschuss an das Gericht und diese Kosten werden dann wie GK auch bei der Kostenfestsetzung berücksichtigt.

Wenn ihr ihn direkt beauftragt habt, stellt er euch die RG. Dann ist eine Festsetzung wirklich schwierig.

Du hast einmal geschrieben:
einen Antrag gestellt, einen SV zu laden
und dann:
durch Einholung eines Sachverständigengutachten
Kann es sein, dass der SV euch die Kosten nur für den T in Rechnung gestellt hat?
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