Geltendmachung des nicht anzurechnenden Teils der ..

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Benutzeravatar
Nell
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 96
Registriert: 25.09.2005, 10:17

#1

01.10.2005, 09:49

Hallo zusammen!

Der nicht anzurechnende Teil der Geschäftsgebühr ist mit der Klage als nicht streitwerterhöhende Nebenforderung geltend zu machen, das ist mir klar.

Wie sieht es jedoch mit der Beklagtenseite aus? Ich hatte noch keinen Fall, wo die Beklagtenseite die dieser enstandenen außergerichtlichen Gebühren ebenfalls geltend macht. Wie wird dies bei euch gehandhabt? Es ist doch eigentlich ein Unding, wenn die Beklagtenseite nach Klageabweisung auf den außergerichtlichen Kosten komplett sitzenbleibt.

LG

Nell
Johannsen
Forenfachkraft
Beiträge: 128
Registriert: 30.05.2005, 16:22

#2

01.10.2005, 14:19

Der Beklagte kann dann wohl nur einen Mahnbescheid beantragen oder klagen.
QueenMum

#3

01.10.2005, 22:10

Es ist doch eigentlich ein Unding, wenn die Beklagtenseite nach Klageabweisung auf den außergerichtlichen Kosten komplett sitzenbleibt.
In diesem Falle muss vom Beklagten Widerklage erhoben werden.
Einen Mahnbescheid zu beantragen ginge zwar auch, aber dann hat man das Problem mit der Kostenminderungspflicht wieder an der Backe :-)
Benutzeravatar
happykitcat
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 688
Registriert: 16.06.2005, 11:59
Beruf: gelernte ReNoFa, tätig als ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#4

01.10.2005, 23:42

Hi Nell,

wie bereits erwähnt, müsste Widerklage erhoben werden.

Da stellt sich bei mir die Frage zu deiner Schilderung, habt ihr die Widerklage in der Klageabweisung mit aufgenommen oder in irgendeinem Schriftsatz oder habt ihr eine Aufrechnung vorgenommen?

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :pc
schau immer nach vorne, nie zurück
Die Berliner Luft [url]http://wetter.media2000.info[/url]
Benutzeravatar
Nell
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 96
Registriert: 25.09.2005, 10:17

#5

03.10.2005, 15:49

Nein, wir haben in solchen Fällen bislang nie diese Gebühren geltend gemacht.
Allerdings ist mir auch noch kein Fall untergekommen, bei welchem die Gegenseite als Beklagte deswegen Widerklage erhebt oder Aufrechnung erklärt.
Daher frage ich ja, wie dieses Problem bei euch in den Kanzleien gehandhabt wird. Es handelt sich ja nun schon um eine fast alltägliche Konstellation.
Antworten