Hallo da draußen.
Steh mal wieder im Wald.
Sachverhalt:
Klage gefertigt, außergerichtlich nicht tätig geworden, Klage anhängig gemacht, konnte nicht zugestellt werden trotz Auskunft aus dem Gewerberegister, die die benannte Anschrift bestätigte, irgendwann hat der Richter das Verfahren eingestellt. Gerichtskosten waren eingezahlt, noch keine Abrechnung erhalten.
Hier müsste ich doch eigentlich eine 0,8 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3101 VV RVG ansetzten können? Wird wurden ja tätig, können nix dafür, dass der Trollo sich absetzt.
Was meint Ihr?
Klage konnte nicht zugestellt werden: Verfahrensgebühr?
Ihr habt doch Klage eingereicht - da müsste m.E. die volle 1,3 Verfahrensgebühr gem. 3100 VV angefallen sein.
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- Curry
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Ich sehe das auch so, dass eine volle VG abzurechnen ist.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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Ja, also ich bin mir da ziemlich sicher, dass eine volle, also 1,3 Verfahrensgebühr, angefallen ist. Denn die Klage hat ja die Kanzlei verlassen und ist bei Gericht eingegangen. Dann kann es keine 0,8 für die vorzeitige Beendigung sein.
Liebe Grüße
Findik
[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
Findik
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Meine Meinung: volle Verfahrensgebühr ansetzen!
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Als Problem hier sehe ich, dass die Klage nur anhängig und nicht rechtshängig geworden ist. Ich erinnere mich dunkel, dass in der Ausbildung hierzu irgendwas gesagt wurde, kann mich aber nicht mehr genau erinnern.
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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Aber es reicht doch aus, dass die Klage anhängig ist, um eine 1,3 zu bekommen.
Liebe Grüße
Findik
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- Bergzieglein
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Für den Anfall der 1,3 Gebühr reicht es aus, dass sie bei Gericht eingereicht werden, d. h. dass sie bei Gericht eingegangen sein müssen. Das ist doch hier der Fall.
Gegenüber der Fähigkeit, die Arbeit eines einzigen Tages sinnvoll zu ordnen, ist alles andere im Leben ein Kinderspiel.