Vorpfändung und PfüB

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Karin123
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#1

28.07.2008, 17:21

Ich habe eine Vorpfändung und im Anschluss einen PfüB beantragt und beides ist durchgegangen.

Irgendwie stehe ich heute auf der Leitung. Bekomme ich für Vorpfändung und PfüB jeweils eine 3309 Gebühr?
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PeeDee
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#2

28.07.2008, 17:23

Nein, das ist eine Sache, die Gebühr entsteht mit dem VZV und der PfüB ist da mit drin.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Karin123
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#3

28.07.2008, 17:24

Beruhigt mich dann doch, weil ich dachte schon ich hätte die in der Forderungsaufstellung vergessen.

:D
Findik
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#4

28.07.2008, 21:36

Nee, PeeDee hat schon recht, es ist eine Angelegenheit und wird einmal berechnet.
Liebe Grüße
Findik

[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
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sunshine24
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#5

28.07.2008, 23:42

Voll und ganz :zustimm
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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