Hi zusammen,
die Auslagen (7002) entstehen die eigentlich jeweils separat, wenn ich einmal den Mahnbescheid und anschließend den Vollstreckungsbescheid beantrage?
Meine Software rechnet die jeweils getrennt im Forderungskonto an. Vom Gefühl würde ich auch sagen, dass die Auslagen jeweils entstehen.
Bis dann
Karin
Auslagen Mahnverfahren
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Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid ist eine Angelegenheit, also entsteht die Auslagenpauschale nur einmal... Wenn Du bei der Abrechnung für den MB nur 17,50 Auslagen hast, berechnest Du beim VB nochmal 2,50, darf aber eben nicht über 20,00 sein....
Ja, also in der Schule habe ich es genau so gelernt wie Katharina es geschrieben hat
Also laut Schulbuch, darf man für das komplette Mahnverfahren max 20,00 € Auslagen berechnen!
- Pepples
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Dein Foko darf die schon gesondert berechnen, allerdings dürfen die Auslagen zusammengerechnet € 20,00 nicht übersteigen.
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