Auslagen Mahnverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Karin123
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#1

28.07.2008, 17:04

Hi zusammen,

die Auslagen (7002) entstehen die eigentlich jeweils separat, wenn ich einmal den Mahnbescheid und anschließend den Vollstreckungsbescheid beantrage?

Meine Software rechnet die jeweils getrennt im Forderungskonto an. Vom Gefühl würde ich auch sagen, dass die Auslagen jeweils entstehen.

Bis dann

Karin
gkutes

#2

28.07.2008, 17:10

dein gefühl täuscht dich nicht.
Katharina80
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#3

28.07.2008, 17:10

Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid ist eine Angelegenheit, also entsteht die Auslagenpauschale nur einmal... Wenn Du bei der Abrechnung für den MB nur 17,50 Auslagen hast, berechnest Du beim VB nochmal 2,50, darf aber eben nicht über 20,00 sein....
ReNoJule

#4

28.07.2008, 17:12

Ja, also in der Schule habe ich es genau so gelernt wie Katharina es geschrieben hat
Karin123
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#5

28.07.2008, 17:19

Dann macht es meine Software falsch.
gkutes

#6

28.07.2008, 17:37

upsi-habs falsch gelesen ;)
Dachte, dein gefühl wäre gegen dein Foko...
ReNoJule

#7

28.07.2008, 18:34

Also laut Schulbuch, darf man für das komplette Mahnverfahren max 20,00 € Auslagen berechnen!
Manu_75

#8

28.07.2008, 18:35

Das ist nicht nur laut Schulbuch so ;-) Insgesamt max. 20,00 EUR.
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Curry
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#9

28.07.2008, 19:35

Genau, insgesamt maximal 20€
Curry

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#10

28.07.2008, 19:53

Dein Foko darf die schon gesondert berechnen, allerdings dürfen die Auslagen zusammengerechnet € 20,00 nicht übersteigen.
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