Terminsgebühr nach Kostenwert

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

25.08.2006, 20:47

Hallo zusammen!

Kann mir einer von euch sagen, wann genau die Terminsgbühr nach dem Kostenwert entsteht.

Hatte folgenden Fall:
-Klage
-Klagerücknahme, bevor ein Termin stattgefunden hat
-habe die Terminsgebühr festsetzen lassen und auch festgesetzt bekommen
--die Gegenseite hat Erinnerung eingelegt
dieser wurde stattgegeben, ohne direkte Begründung.

Ist das so richtig?

Danke im Voraus!

Liebe Grüße
Bunny
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13
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#2

26.08.2006, 10:10

Da in aller Regel nur Kosten des gerichtlichen Verfahrens festgesetzt werden können: Wofür hätte denn die Terminsgebühr sein sollen?
Nach dem bisherigen Sachverhalt sehe ich keinen Ansatz für eine Terminsgebühr, so dass die Erinnerungsentscheidung richtig zu sein scheint.
~ Grüßle ~
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Pepsi
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#3

27.08.2006, 14:04

wenn vorher (außerger.) eine Besprechung stattgefunden hat, und ihr Klageauftrag hattet, ihr also fürs außerger. keine Geschäftsgebühr abgerechnet habt..
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Annile
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#4

27.08.2006, 16:16

Wenn ihr mitgewirkt habt, dass der Termin nicht stattfinden muss, dann steht sie euch auch zu!
Es Annile :hurra
Gast

#5

27.08.2006, 17:07

Vielen Dank für die Antworten!

Zu 13: Selbstverständlich kann eine Terminsgebühr in Ansatz gebracht werden, in meinem Fall denke ich auch.

Ich zitiere: "Klagerücknahme vor dem Termin. Hatte der Kläger die Klage vereits vor dem Beginn der ndlichen Verhandlung zurückgenommen und war eine Zustimmung des Beklagten nicht erforderlich, so ist die Hauptsache bei Aufruf der Sache nicht mehr streitgegenständlich. Die Terminsgebühr kann nur noch aus dem Kostenwert anfallen."(<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>/Müller-Rabe; VV 3104, Nr. 99).

Dies habe ich auch als Begründung genommen, zuerst wurde mir stattgegeben, dann wieder widersprochen. Ich verstehe das nicht ganz. Ich verstehe das Zitat so, dass ich die Terminsgebühr doch hätte festsetzen lassen können.

Zu Annile: Danke für die Info. Das trifft sozusagen bei der Klagerrücknahme doch zu oder? Denn ich vermeide somit den anberaumten Termin. Immerhin krieg ich die Terminsgebühr ja auch nicht nach dem vollen Streitwert, was gerecht ist.

Bin ziemlich durcheinander, vielleicht findet noch jemand was raus, worauf ich mich noch stützen könnte.

Vielen Dank.

LG
Bunny
Zuletzt geändert von Gast am 27.08.2006, 17:11, insgesamt 1-mal geändert.
Gast

#6

27.08.2006, 17:09

Vielen Dank für die Antworten!

Zu 13: Selbstverständlich kann eine Terminsgebühr in Ansatz gebracht werden, in meinem Fall denke ich auch.

Ich zitiere: "Klagerücknahme vor dem Termin. Hatte der Kläger die Klage vereits vor dem Beginn der ndlichen Verhandlung zurückgenommen und war eine Zustimmung des Beklagten nicht erforderlich, so ist die Hauptsache bei Aufruf der Sache nicht mehr streitgegenständlich. Die Terminsgebühr kann nur noch aus dem Kostenwert anfallen."(<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>/Müller-Rabe; VV 3104, Nr. 99).

Dies habe ich auch als Begründung genommen, zuerst wurde mir stattgegeben, dann wieder widersprochen. Ich verstehe das nicht ganz. Ich verstehe das Zitat so, dass ich die Terminsgebühr doch hätte festsetzen lassen können.

Zu Annile: Danke für die Info. Das trifft sozusagen bei der Klagerrücknahme doch zu oder? Denn ich vermeide somit den anberaumten Termin. Immerhin krieg ich die Terminsgebühr ja auch nicht nach dem vollen Streitwert, was gerecht ist.

Bin ziemlich durcheinander, vielleicht findet noch jemand was raus, worauf ich mich noch stützen könnte.

Vielen Dank.

LG
Bunny
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#7

27.08.2006, 17:23

Ich kenne die Passage aus dem G***/S***, allein, sie überzeugt mich nicht. Der genannte Kommentar ist auch nicht immer der Weisheit letzter Schluss und offenbar stehe ich mit meiner Ansicht ja nicht ganz allein da.

Was ich weniger nachvollziehen kann, ist, dass bei Abänderung eines KFBs eine Begründung nicht verfasst worden ist. Steht da in der Tat überhaupt nichts? Sonst zitiere doch mal, was da steht...
~ Grüßle ~
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#8

28.08.2006, 08:20

also ich muss zugeben, irgendsowas gab es mal, aber ich glaube das war im Strafrecht..

guck dochmal in nem andern Kommentar. Und was sagt eigentlich Herr Ender dazu? ;-)
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Melanie
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#9

29.08.2006, 09:41

Ich verstehe das so: Hattet ihr bereits außergerichtlich Klagauftrag und wurden sodann Besprechungen mit der Gegenseite geführt, dann wären ja zunächst ein 0,8 Verfahrensgeb. und eine 1,2 Terminsgebühr nach dem Gegenstandswert entstanden. Wurde Klage dann eingereicht und dann später wieder zurückgenommen, dann wird die 0,8 VerfG auf die 1,3 VerfG angerechnet, so daß im Ergebnis eine 1,3 VerfG und eine 1,2 Terminsgebühr nach dem Gegenstandswert abzurechnen ist. Also entsteht die Terminsgebühr nach dem Gegenstandswert und nicht nach dem Kostenwert. Oder habe ich hier irgendwas nicht verstanden?
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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#10

29.08.2006, 11:51

es ging darum, dass kein Termin stattgefunden hat und Bunny meint, dass die Terminsgebühr nicht nach dem Streitwert, sondern nach dem Kostenwert entsteht..

Wir wissen allerdings noch nichtmal, dass es diese Terminsgebühr überhaupt gibt..
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