Hilfe!
Habe nen Fall, bei dem die Ehe geschieden wurde und im Termin der Versorgungsausgleich abgetrennt wurde.
Habe noch nie eine Ehesache abgerechnet mit getrenntem Versorgungsausgleich.
Ich hab keine Ahnung ob wie üblich Ehescheidung + Versorgungsausgleich= GW berechnet wird?
Ob ich zwei Rechnungen machen muss?
Darf ich die Terminsgebühr abrechnen?
Kann mir jemand helfen? Wäre super!
Vielleich ne kurze Beschreibung oder so (Abrechnung gem. RVG Nr.).
Danke im Voraus!
EILT! Bitte helft mir, wenn IHR könnt. Danke
- Gruftie
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Erst einmal ein herzliches und viel Spaß hier im Forum!
Da ich fast nur im Notariat tätig bin, kann ich Dir bei Deiner Frage leider nicht weiterhelfen...
Aber es gibt hier im Forum ganz viele schlaue Forenos, die das können!!
Schönes Wochenende!
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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-
- Forenfachkraft
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Lass dir vom Gericht mal nen Streitwert beschließen... Das machen wir immer so. Sonst: SW für Ehescheidung: 3* Gehalt Mann + 3* Gehalt Frau (nur ob brutto oder nett weiß ich jetzt nicht genau!!!)
Dann rechnest du ganz normal ab
1,3 nach 3100
1,2 nach 3104 (warum solltest du die nicht berechnen?)
evtl. eine Einigung?
Und natürlich alles in eine Rechnung!
Dann rechnest du ganz normal ab
1,3 nach 3100
1,2 nach 3104 (warum solltest du die nicht berechnen?)
evtl. eine Einigung?
Und natürlich alles in eine Rechnung!
Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert!
Ironie ist das Salz in der Suppe, was das Aufgetischte erträglich macht!
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- blackcat
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- Beiträge: 865
- Registriert: 23.10.2006, 16:05
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Und bitte die Überschrift etwas detaillierter schreiben, damit man gleich weiß, worum es geht!
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/an1dzwz07KB1102MDA1MTMxbHN8NDIxNDU1bGF8U2lsYmVyaG9jaHplaXQ.gif[/img][/url]
An blackcat: Mach ich beim nächsten Mal
Sunshine_1983: Hast du auch ne Nummer in der steht, dass ich bei abgetrentem Versorgungsausgleich TG abrechnen darf?
Mein Chef will dass schriftlich haben.
Danke
Sunshine_1983: Hast du auch ne Nummer in der steht, dass ich bei abgetrentem Versorgungsausgleich TG abrechnen darf?
Mein Chef will dass schriftlich haben.
Danke
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- Forenfachkraft
- Beiträge: 189
- Registriert: 08.07.2007, 08:56
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Hmm... Nö, hab ich nicht... Ich mach das so, weil meine Chefin mir das so gesagt hat. Sorry...
Aber der VA wurde doch im Termin abgetrennt, oder? Also wurde darüber auch verhandelt. Also gibts dafür auch ne TG. Plausible Erklärung ohne §§.
Sonst: Vorbemerkung 3 (3) vom RVG...
Aber der VA wurde doch im Termin abgetrennt, oder? Also wurde darüber auch verhandelt. Also gibts dafür auch ne TG. Plausible Erklärung ohne §§.
Sonst: Vorbemerkung 3 (3) vom RVG...
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- Lena
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Auch von mir
Mach es doch bitte jetzt noch bei diesem Beitrag. Ändern kannst du über die EDIT-Funktion jederzeit selbst. Und das erleichtert das spätere Auffinden des Beitrages ungemein! Außerdem kann so der ein oder andere, vielleicht noch eher helfen...Belnea hat geschrieben:An blackcat: Mach ich beim nächsten Mal
Liebe Grüße
Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
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Hallo Ihr Lieben....
also bei Ehescheidung gilt das dreifache Nettoeinkommen beider Ehepartner als Gegenstandswert. Sollte Versorgungsausgleich mit hineinkommen (Verbundverfahren?!) werden zusätzlich 1.000,00 Euro (für VA) zum GW hinzugerechnet (scheint ja hier nicht der Fall zu sein!). Und dann ganz normale Gebühren wie im Zivilverfahren... 1,3 VerfG, 1,2 TerminsG und wenn eine Einigung getroffen werden konnte die 1,0 EinigungsG.
Ich hoffe ist so richtig und ich hab nichts falsches gesagt (bin erst seit 3 Wochen mit Ausbildung fertig).
Mfg
also bei Ehescheidung gilt das dreifache Nettoeinkommen beider Ehepartner als Gegenstandswert. Sollte Versorgungsausgleich mit hineinkommen (Verbundverfahren?!) werden zusätzlich 1.000,00 Euro (für VA) zum GW hinzugerechnet (scheint ja hier nicht der Fall zu sein!). Und dann ganz normale Gebühren wie im Zivilverfahren... 1,3 VerfG, 1,2 TerminsG und wenn eine Einigung getroffen werden konnte die 1,0 EinigungsG.
Ich hoffe ist so richtig und ich hab nichts falsches gesagt (bin erst seit 3 Wochen mit Ausbildung fertig).
Mfg
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3858
- Registriert: 08.06.2007, 11:33
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
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- Wohnort: Baden-Württemberg
Aber dran denken, dass (falls eine Einigung erzielt wurde) der Wert der Scheidung nicht mit in die Einigungsgebühr einfließt, da man sich über die Scheidung nicht einigen kann
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!