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Kostenfestsetzungantrag Unterbevollmächtigter

Verfasst: 25.07.2008, 08:51
von Sanni´s
Sorry, hatte sich erledigt. Hab diesbezüglich ein Urteil gefunden

Verfasst: 25.07.2008, 09:15
von Smilie
Hatten wir leider noch nicht aber ich würde das einfache mal mit dieser Begründung hinschicken und sagen, dass ihr die Mehrkosten halt als nicht erstattungsfähig anseht.

Verfasst: 25.07.2008, 09:18
von Sanni´s
Hab mal weiter im Internet gesucht. Habe sogar nen Beschluss gefunden. Der gibt den gleichen Wortlaut wieder... BGH, Beschl. v. 12.12.2002 - I ZB 29/02. Das werde ich in meiner Begründung miteinbauen.

Hoffe das funktioniert

Verfasst: 25.07.2008, 09:27
von Smilie
Dann ist ja gut.

Beim nächsten mal wäre es gut, wenn Du Deine Ausgangsfrage bitte stehen lassen kannst. Wenn man das Thema über die Suchfunktion sucht, dann wird dieser Thread unbrauchbar weil keine Frage mehr drinsteht. Danke!

Verfasst: 25.07.2008, 10:02
von Claudi130874
Hatte vor ein paar Tagen in nem anderen thread die frage gestellt, find sie aber nicht mehr, also mein Chef hat in untevollmacht hier in aachen einen termin für den hauptbevollmächtigten wahrgenommen, unter den Anwälten ist Gebührenteilung vereinbart, aber ich soll ne Rechnung machen, die der andere Anwalt ans Gericht schicken kann zur Kostenfestsetzung und darin soll "eine Gebühr für die Wahrnehmung eines Termins in Untervollmacht" sein. Hab ich noch nie gemacht, mein Chef sagt aber, die gibt es.

Verfasst: 25.07.2008, 10:15
von gkutes
Du bekommst die Hälfte der Verfahrensgebühr des Hauptbevollmächtigten 3401 VV RVG und die Terminsgebühr 3402 VV RVG
Also das wäre ja die normale Abrechnung ohne Gebührenteilung.
Die Gebührenteilung soll dann sicherlich so unter den Anwälten ablaufen

Verfasst: 25.07.2008, 10:20
von Smilie
Kann gkutes nur :zustimm.

Verfasst: 25.07.2008, 10:26
von 13
gkutes hat geschrieben:Du bekommst die Hälfte der Verfahrensgebühr des Hauptbevollmächtigten 3401 VV RVG und die Terminsgebühr 3402 VV RVG
Also das wäre ja die normale Abrechnung ohne Gebührenteilung.
:daumen

Verfasst: 25.07.2008, 11:53
von Claudi130874
Ok dankeschön!!

Verfasst: 25.07.2008, 11:54
von Claudi130874
nochmal zur klarstellung, ich nehm also ne 0,65 Verfahrensgebühr und ne 1,20 Terminsgebühr für die Wahrnehmung des Termins ?