Monierung der Nr. 2503 VV RVG - ?
Verfasst: 23.07.2008, 13:26
Hallo Ihr Lieben,
habe vom Gericht 'ne Monierung vor zu liegen. Wir sollen das Enstehen de Gebühr Nr. 2503 mit entsprechenden Belegen nachweisen. Nichts neues eigentlich - klaro - ich hatte auch schon ein Schreiben dazu gelegt, doch dieses wollen sie nicht akzeptieren.
Das Schreiben war eine Vertretungsanzeige ggü. dem JobCenter mit Bitte um Akteneinsicht. (Widerspruch hatte der Mdt. schon zuvor selbst eingelegt, leider.) Dieses Schreiben reicht dem Gericht nun wohl nicht aus, Zitat: "Lediglich die Vornahme einer Akteneinsicht weist nicht das Entstehen der GG nach."
^^Grundsätzlich schon nachvollziehbar, aber es handelt sich doch dennoch um ein Schreiben an die Gegenseite mit Vertretungsanzeige & die Bitte um Akteneinsicht - nicht die Vornahme -^^
Ansonsten reicht dieses Schreiben anderen Gerichten aus, um uns die GG zu erstatten - wie kennt Ihr das aus eurer Praxis?
Greetz
habe vom Gericht 'ne Monierung vor zu liegen. Wir sollen das Enstehen de Gebühr Nr. 2503 mit entsprechenden Belegen nachweisen. Nichts neues eigentlich - klaro - ich hatte auch schon ein Schreiben dazu gelegt, doch dieses wollen sie nicht akzeptieren.
Das Schreiben war eine Vertretungsanzeige ggü. dem JobCenter mit Bitte um Akteneinsicht. (Widerspruch hatte der Mdt. schon zuvor selbst eingelegt, leider.) Dieses Schreiben reicht dem Gericht nun wohl nicht aus, Zitat: "Lediglich die Vornahme einer Akteneinsicht weist nicht das Entstehen der GG nach."
^^Grundsätzlich schon nachvollziehbar, aber es handelt sich doch dennoch um ein Schreiben an die Gegenseite mit Vertretungsanzeige & die Bitte um Akteneinsicht - nicht die Vornahme -^^
Ansonsten reicht dieses Schreiben anderen Gerichten aus, um uns die GG zu erstatten - wie kennt Ihr das aus eurer Praxis?
Greetz