Anrechnung von Zahlungen bei KFA § 11 RVG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Tschana
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#1

23.07.2008, 13:06

Hallo,

ich glaub ich steh grad ein bissl aufm Schlauch :wut

Und zwar hab ich folgendes Problem: Ich muss einen Kostenfestsetzungantrag gem. § 11 RVG machen. Im Kostenfestsetzungsverfahren kann ich ja die Geschäftsgebühr nicht mit festsetzen lassen (aber anrechnen). Wir haben allerdings vom Mandanten die Geschäftsgebühr erstattet bekommen.

Muss ich die da jetzt trotzdem als Zahlung angeben (da verringert sich ja voll meine Forderung), wird sie nur in Höhe der Anrechnung als Zahlung angegeben oder muss ich die Geschäftsgebühr dann garnicht als Zahlung angeben???

(Also wenn ich die voll angeben muss, dann kommt ja am Ende viel weniger raus, als was wir eigentlich noch bekommen würden :heul )

Danke schonmal für eure Antworten (anscheinend ist es ganz einfach und ich komm nur nicht drauf :D )
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Smilie
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#2

23.07.2008, 13:09

Wurde denn die volle Geschäftsgebühr erstattet oder nur die halbe?

Wenn die volle erstattet wurde, dann würde ich halt normal die 1,3 Verfahrensgebühr geltend machen und die 0,65 Geschäftsgebühr anrechnen.
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#3

23.07.2008, 13:10

Wir haben die volle Geschäftsgebühr erstattet bekommen
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#4

23.07.2008, 13:17

Smilie hat geschrieben:erstattet wurde, dann würde ich halt normal die 1,3 Verfahrensgebühr geltend machen und die 0,65 Geschäftsgebühr anrechnen.
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gkutes

#5

23.07.2008, 13:20

dir steht also nur noch eine 0,65 Verfahrensgebühr zu. Und die kannst du geltend machen.
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#6

23.07.2008, 13:25

Ja, aber in welcher Höhe rechne ich die Zahlung der vollen Geschäftsgebühr an??? 0,65???
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Smilie
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#7

23.07.2008, 13:27

Jup - würde ich dann so machen. Dann wird das festgesetzt, was Euch noch zusteht oder hab ich jetzt was überlesen?
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#8

23.07.2008, 13:28

Du bekommst de facto nur noch die 0,65 Verfahrensgebühr. Da musst Du nix mehr anrechnen von der erhaltenen Zahlung.
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#9

23.07.2008, 13:29

Ich hätt es jetzt auch so gemacht, dass ganze was mich bei der Sache noch irritiert ist, dass da trotzdem ein geringer Betrag rauskommt als und eigentlich noch zusteht. Aber das scheint dann wohl so zu sein
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#10

23.07.2008, 13:34

Hm, verstehe ich jetzt nicht so recht...

Ihr würdet bekommen:

1,3 Geschäftsgebühr
1,3 Verfahrensgebühr abgzl. Anrechung 0,65 Geschäftsgebühr.

festsetzen lassen kannst Du 1,3 Verfahrensgebühr abzgl. Anrechnung 0,65 Geschäftsgebühr.
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