Hallo,
ich glaub ich steh grad ein bissl aufm Schlauch
Und zwar hab ich folgendes Problem: Ich muss einen Kostenfestsetzungantrag gem. § 11 RVG machen. Im Kostenfestsetzungsverfahren kann ich ja die Geschäftsgebühr nicht mit festsetzen lassen (aber anrechnen). Wir haben allerdings vom Mandanten die Geschäftsgebühr erstattet bekommen.
Muss ich die da jetzt trotzdem als Zahlung angeben (da verringert sich ja voll meine Forderung), wird sie nur in Höhe der Anrechnung als Zahlung angegeben oder muss ich die Geschäftsgebühr dann garnicht als Zahlung angeben???
(Also wenn ich die voll angeben muss, dann kommt ja am Ende viel weniger raus, als was wir eigentlich noch bekommen würden )
Danke schonmal für eure Antworten (anscheinend ist es ganz einfach und ich komm nur nicht drauf )
Anrechnung von Zahlungen bei KFA § 11 RVG
Wurde denn die volle Geschäftsgebühr erstattet oder nur die halbe?
Wenn die volle erstattet wurde, dann würde ich halt normal die 1,3 Verfahrensgebühr geltend machen und die 0,65 Geschäftsgebühr anrechnen.
Wenn die volle erstattet wurde, dann würde ich halt normal die 1,3 Verfahrensgebühr geltend machen und die 0,65 Geschäftsgebühr anrechnen.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
dir steht also nur noch eine 0,65 Verfahrensgebühr zu. Und die kannst du geltend machen.
Jup - würde ich dann so machen. Dann wird das festgesetzt, was Euch noch zusteht oder hab ich jetzt was überlesen?
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Du bekommst de facto nur noch die 0,65 Verfahrensgebühr. Da musst Du nix mehr anrechnen von der erhaltenen Zahlung.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Ich hätt es jetzt auch so gemacht, dass ganze was mich bei der Sache noch irritiert ist, dass da trotzdem ein geringer Betrag rauskommt als und eigentlich noch zusteht. Aber das scheint dann wohl so zu sein
Hm, verstehe ich jetzt nicht so recht...
Ihr würdet bekommen:
1,3 Geschäftsgebühr
1,3 Verfahrensgebühr abgzl. Anrechung 0,65 Geschäftsgebühr.
festsetzen lassen kannst Du 1,3 Verfahrensgebühr abzgl. Anrechnung 0,65 Geschäftsgebühr.
Ihr würdet bekommen:
1,3 Geschäftsgebühr
1,3 Verfahrensgebühr abgzl. Anrechung 0,65 Geschäftsgebühr.
festsetzen lassen kannst Du 1,3 Verfahrensgebühr abzgl. Anrechnung 0,65 Geschäftsgebühr.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke