Rechnungen von Terminsvertreter

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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koffeinkonsumentin
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#1

17.07.2008, 22:42

Ich brauche mal eure Hilfe, weiß gerade irgendwie nicht was ich machen soll.

Wir haben einen Terminsvertreter beauftragt und ausnahmsweise haben wir die Gebührenteilung eines ortsansässigen Anwalts vereinbart. Also Teilung von nur 1,3 und 1,2.

Jetzt hat er uns zwei Rechnungen geschickt. Einmal eine Rg. gerichtet an unsere Mandantin mit regulär 0,65 VG und 1,2 TG. Einmal eine für unsere vereinbarte Gebührenteilung. Also 1,3+1,2 durch 2.

Diesen Betrag bekommt er ja nur von uns. Unserer Mandantin haben wir seine erste Rechnung geschickt mit der Bitte um Anweisung an uns. Diese hat sich jetzt bei uns gemeldet und meinte, da würde sie Probleme mit dem Finanzamt bekommen und könnte die Rg. nur an die Terminsvertreter bezahlen. Aber der soll ja eigentlich weniger bekommen..

Was mach ich nu?
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Ayshe
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#2

18.07.2008, 07:58

Hallo,

also meiner Meinung nach, ist die Rechnung, die der Terminsvertreter Eurer Mandantin geschickt hat, okay. Er bekommt die halbe VG und die volle TG. Und Ihr bekommt die andere Hälfte der VG. Aber warum will er dann extra von euch nochmal Gebühren? Seine wären doch schon abgegolten, oder?

Liebe Grüße
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Mops
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#3

18.07.2008, 08:09

Wenn ihr Gebührenteilung vereinbart habt, dann geht gar keine RG vom UB an den Mdt. Dann rechnet ihr ggü dem Mdt. ganz normal ab. Und den hälftigen Betrag bekommt der UB.

siehe auch AnwBl 3/2008, S. 184 ff.
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koffeinkonsumentin
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#4

18.07.2008, 08:34

Danke, mich hat die Rg. von dem UBV an die Mdt. irgendwie irritiert. Ich lass mir mal den Aufwatz aus dem AnwBl von einer Bekannten schicken, meine Chefin schmeißt den immer weg :roll:
Mops
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#5

18.07.2008, 08:38

Tigra
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#6

18.07.2008, 08:38

irgendwie is das schon seltsam. kenns auch so wie mops
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uwemo
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#7

18.07.2008, 10:32

Hallo,

könnte mir jmd den Aufsatz zukommen lassen !?

Danke

uwemo

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