HR anmeldung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Princess
Forenfachkraft
Beiträge: 229
Registriert: 25.09.2007, 10:07
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

#1

17.07.2008, 10:25

Welche Gebühren bekomme ich wenn wir einen Entwurf gemacht haben der auch unterschrieben wurden von den Mandanten und wir das dann zur Anmeldung ans Gericht schicken?
Martin Filzek
Foreno-Inventar
Beiträge: 2205
Registriert: 30.05.2008, 16:23
Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#2

17.07.2008, 10:45

Da die Frage unter RVG / KostRModG gestellt wurde und nicht im KostO-Thread müsstest Du zunächst sagen, ob die Tätigkeit als RA. ausgeübt wurde oder als Notar.

Beim Notar wäre die Geb. für den Entwurf §§ 141,32, 38 Abs. 2 Nr. 7 i.V.m. § 145 Abs. 1 S. 1 (5/10), das umfasst auch die U.-Begl. darunter (s. § 145 Abs. 1 S. 4). Da HR.-Anm. nur noch in elektr. Form möglich sind, werdet Ihr vorher die schriftl. Urkunde gescannt u. eine elektr. Urk. daraus gemacht haben u. die Datenfür die Eintragung in XML-Datei gemacht haben, dafür gibt es nach überw. Literaturmng. eine Geb. §§ 32, 147 II aus 20 - 50 % des Bezugswertes der HR.-Anm.
Bei den Auslagen lösen auch die eingescannten Seiten die Dokum.-pausch. nach §§ 136 I, II aus. Die Weiterleitung der Datei ans Gericht (bei mehreren Dateien gesondert je Datei) löst die Auslagenpauschale nach § 136 IV aus (2,50 Euro je übermittelte Datei, wobei XML-Datei u. pcks.-Dateien = getr. Begl.-vermerke nicht mitzählen).
Revisor
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1490
Registriert: 16.03.2007, 08:24
Beruf: Bezirksrevisor
Wohnort: NRW

#3

17.07.2008, 10:53

Martin Filzek hat geschrieben:die Datenfür die Eintragung in XML-Datei gemacht haben, dafür gibt es nach überw. Literaturmng. eine Geb. §§ 32, 147 II aus 20 - 50 % des Bezugswertes der HR.-Anm.
Siehe hierzu aber
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=18948

@Princess

Arbeitest Du erst sei Kurzem im Notariat?
Dann wäre wohl der Besuch einer Fortbildung und der Kauf eines "Einsteiger-" Kommentars zur KostO angebracht.
z.B.
Notarkasse München, Streifzug durch die KostO, aktuelle 7. Auflage,
demnächst Neuauflage des Kommentars von Martin Filzek oder auch
Waldner, Die Kostenordnung für Anfänger.
Antworten