Fahrtkosten bei Prozesskostenhilfe

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Bayern69
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#1

16.07.2008, 17:03

Hallo,

kann ich denn, wenn Mandant in Stuttgart wohnt, Gerichtstermin auch in Stuttgart ist und Anwalt von wo anders kommt und Prozesskostenhilfe bewilligt ist, die Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld bei Mandanten geltend machen oder ist das unzulässig? Danke für Antworten.
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AzubiRA
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#2

16.07.2008, 17:04

Ich hab gelernt, dass es eigentlich nicht geht, aber man sollte es auf jeden Fall mit dazu nehmen, weil oftmals lassen sie es durch, d. h. man kriegt mehr Geld. Einfach dazu nehmen, mehr als weg streichen kann man's ja nicht.
Mops
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#3

16.07.2008, 17:07

Nein.Forderungssperre.
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#4

16.07.2008, 17:07

Was? Das geht voll oft, dass man das trotz PKH kriegt
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#5

16.07.2008, 17:13

122 I Nr. 2 ZPO:

RAe können Ansprüche auf Vergütung nicht gg. Partei geltend machen.
Im Zöller steht ausdrücklich auch, dass auch von der Bewilligung ausgenommene Reisekosten nicht vom Mdt. gefordert werden dürfen.
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#6

16.07.2008, 17:15

Mops hat geschrieben:122 I Nr. 2 ZPO:

RAe können Ansprüche auf Vergütung nicht gg. Partei geltend machen.
Im Zöller steht ausdrücklich auch, dass auch von der Bewilligung ausgenommene Reisekosten nicht vom Mdt. gefordert werden dürfen.
Pardon, mops :roll: :D :)
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#7

16.07.2008, 17:19

schon ok. 8)

Ich weiß selbst, das RAe das trotzdem oft fordern.
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#8

16.07.2008, 17:20

Super, mops :) :)

Dann hat ich doch nicht so Unrecht :D :) :)
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Smilie
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#9

16.07.2008, 17:27

Meistens steht auch im PKH-Beschluss drin, dass der RA nur für die Kosten eines ortsansässigen RA beigeordnet wird.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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Mops
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#10

16.07.2008, 17:30

Das ändert aber nichts an der Forderungssperre ggü dem Mdt.

Und hinsichtlich dieser Einschränkung gibt es schon ein paar schöne Entscheidungen, wonach dies seit Einführung RVG nicht mehr zulässig ist.
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