Hallo,
kann ich denn, wenn Mandant in Stuttgart wohnt, Gerichtstermin auch in Stuttgart ist und Anwalt von wo anders kommt und Prozesskostenhilfe bewilligt ist, die Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld bei Mandanten geltend machen oder ist das unzulässig? Danke für Antworten.
Fahrtkosten bei Prozesskostenhilfe
Ich hab gelernt, dass es eigentlich nicht geht, aber man sollte es auf jeden Fall mit dazu nehmen, weil oftmals lassen sie es durch, d. h. man kriegt mehr Geld. Einfach dazu nehmen, mehr als weg streichen kann man's ja nicht.
122 I Nr. 2 ZPO:
RAe können Ansprüche auf Vergütung nicht gg. Partei geltend machen.
Im Zöller steht ausdrücklich auch, dass auch von der Bewilligung ausgenommene Reisekosten nicht vom Mdt. gefordert werden dürfen.
RAe können Ansprüche auf Vergütung nicht gg. Partei geltend machen.
Im Zöller steht ausdrücklich auch, dass auch von der Bewilligung ausgenommene Reisekosten nicht vom Mdt. gefordert werden dürfen.
Pardon, mopsMops hat geschrieben:122 I Nr. 2 ZPO:
RAe können Ansprüche auf Vergütung nicht gg. Partei geltend machen.
Im Zöller steht ausdrücklich auch, dass auch von der Bewilligung ausgenommene Reisekosten nicht vom Mdt. gefordert werden dürfen.
Meistens steht auch im PKH-Beschluss drin, dass der RA nur für die Kosten eines ortsansässigen RA beigeordnet wird.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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Das ändert aber nichts an der Forderungssperre ggü dem Mdt.
Und hinsichtlich dieser Einschränkung gibt es schon ein paar schöne Entscheidungen, wonach dies seit Einführung RVG nicht mehr zulässig ist.
Und hinsichtlich dieser Einschränkung gibt es schon ein paar schöne Entscheidungen, wonach dies seit Einführung RVG nicht mehr zulässig ist.