Halli hallo,
ich brauchte mal eure Hilfe!
Wir waren außergerichtlich tätig gegen die Unfallversicherung unseres Mandanten. Nach langem hin und her, die Versicherung wollte nicht zahlen, hat unser Mdt. uns Klageauftrag erteilt. Mein Chef fertigt die Klage, danach einigen sich die Parteien.
Was kann ich jetzt abrechnen?
1,3 GG
1,5 Einigungsgebühr
0,8 VG
- 0,65 GG
Wäre das so korrekt??
Klageentwurf gefertigt dann außergerichtl. Einigung!
+ PT und USt - ich würds so machen.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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- rena
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Huhu,
wir waren auch außergerichtlich tätig und haben Klageentwurf gefertigt. Dann wollte Mdt. nicht mehr klagen.
Die 1,5 GG muss ich ganz normal auf die 0,8 VG anrechnen oder?
2x PuT dann oder 1 x?
wir waren auch außergerichtlich tätig und haben Klageentwurf gefertigt. Dann wollte Mdt. nicht mehr klagen.
Die 1,5 GG muss ich ganz normal auf die 0,8 VG anrechnen oder?
2x PuT dann oder 1 x?
PuT werden nie angerechnet. sind diese einmal entstanden, fallen sie nicht mehr weg. Also 2 x.
anrechnen???Die 1,5 GG muss ich ganz normal auf die 0,8 VG anrechnen oder?
nee die eg steht neben der vg!
anrechnen musst du hier ggfls die gg
rena, sorry ich war gestern am mini laptop, habs falsch gelesen, ja dann ist ja alles klar
ja genau, PUT´s die einmal entstanden sind nimmt dir keiner mehr ab!Put also 2 x und die Geschäftsgebühr anrechnen auf die 0,8 VG?
- rena
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Vielen Dank, kein Problem.
Meine Chefin fragt jetzt doch tatsächlich, ob man bei 0,8 VG überhaupt die GG anrechnen muss?? Für mich wars klar.
Hat evtl. jemand Quellen dazu? Find im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> nix oder such falsch...
Meine Chefin fragt jetzt doch tatsächlich, ob man bei 0,8 VG überhaupt die GG anrechnen muss?? Für mich wars klar.
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