Nachberechnung Umsatzsteuer
Verfasst: 16.07.2008, 15:21
Hallo Ihr Lieben
wir haben hier ja viele Abrechnungen (überwiegend) nach Zeitaufwand. In den Vergütungsvereinbarungen steht "Mindestgebühren bilden jedoch die gesetzlichen Gebühren ..."
Soweit so gut. Nun folgender Fall:
Beauftragung war 2006. Zwischenzeitlich wurden etliche Rechnungen nach Zeitaufwand abgerechnet, teilweise eben noch vor der USt.-Erhöhung mit 16%. Einige danach eben mit 19%.
So, nun ist die Angelegenheit vollständig erledigt und wir sollen nach Rücksprache mit dem Mdt. eine Endabrechnung vornehmen - nach RVG unter Verrechnung der bereits gezahlten Zeitaufwands-Abrechnungen.
Nun die Frage, muss bezüglich der Zeitaufwandsrechnungen, die mit 16% erfolgt sind, eine Nachberechnung der Umsatzsteuer auf 19% erfolgen oder ist das in diesem Fall nicht erforderlich?
Wir stehen hier ein bissl auf dem Schlauch Wir wollen keinen Ärger mit dem FA Daher: Hüüüüüüülfe
wir haben hier ja viele Abrechnungen (überwiegend) nach Zeitaufwand. In den Vergütungsvereinbarungen steht "Mindestgebühren bilden jedoch die gesetzlichen Gebühren ..."
Soweit so gut. Nun folgender Fall:
Beauftragung war 2006. Zwischenzeitlich wurden etliche Rechnungen nach Zeitaufwand abgerechnet, teilweise eben noch vor der USt.-Erhöhung mit 16%. Einige danach eben mit 19%.
So, nun ist die Angelegenheit vollständig erledigt und wir sollen nach Rücksprache mit dem Mdt. eine Endabrechnung vornehmen - nach RVG unter Verrechnung der bereits gezahlten Zeitaufwands-Abrechnungen.
Nun die Frage, muss bezüglich der Zeitaufwandsrechnungen, die mit 16% erfolgt sind, eine Nachberechnung der Umsatzsteuer auf 19% erfolgen oder ist das in diesem Fall nicht erforderlich?
Wir stehen hier ein bissl auf dem Schlauch Wir wollen keinen Ärger mit dem FA Daher: Hüüüüüüülfe