Nachberechnung Umsatzsteuer

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Kasimir1603
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#1

16.07.2008, 15:21

Hallo Ihr Lieben

wir haben hier ja viele Abrechnungen (überwiegend) nach Zeitaufwand. In den Vergütungsvereinbarungen steht "Mindestgebühren bilden jedoch die gesetzlichen Gebühren ..."

Soweit so gut. Nun folgender Fall:

Beauftragung war 2006. Zwischenzeitlich wurden etliche Rechnungen nach Zeitaufwand abgerechnet, teilweise eben noch vor der USt.-Erhöhung mit 16%. Einige danach eben mit 19%.

So, nun ist die Angelegenheit vollständig erledigt und wir sollen nach Rücksprache mit dem Mdt. eine Endabrechnung vornehmen - nach RVG unter Verrechnung der bereits gezahlten Zeitaufwands-Abrechnungen.

Nun die Frage, muss bezüglich der Zeitaufwandsrechnungen, die mit 16% erfolgt sind, eine Nachberechnung der Umsatzsteuer auf 19% erfolgen oder ist das in diesem Fall nicht erforderlich?

Wir stehen hier ein bissl auf dem Schlauch :oops: Wir wollen keinen Ärger mit dem FA :roll: Daher: Hüüüüüüülfe :|
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Curry
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#2

16.07.2008, 15:34

Nein, ihr müsst nichts nachberechnen.

Ihr macht ja eine normale RVG-Abrechnung mit 19% USt. und zieht davon die Bruttorechnungsbeträge ab, wie bei einem Vorschuss. So würde ich es jetzt machen.

Wenn ihr einen Vorschuss mit 16% gemacht hättet, dann würdet ihr ja auch bei der Endabrechnung nichts nachberechnen.

Wenn du mal nachrechnest, musst du insgesamt auf den USt.-Betrag der vollen RVG-Rechnung kommen.

Ein Beispiel:

1. Zeitabrechnung Umsatzsteuer 50€
2. Zeitabrechnung Umsatzsteuer 50€

RVG-Abrechnung insgesamt an USt. zu zahlen 150€
aber nach Abzug der 2 Zeitabrechnungen nur noch 50€.

Da kommst du beide male auf 150€. Verstehst du, wie ich das meine?

Ihr müsst nur unter die Rechnung dann schreiben, das noch 50€ bei der Vorsteuer zu berücksichtigen sind. Damit der Mdt. nicht nochmal die 150€ geltend macht.
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Smilie
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#3

16.07.2008, 15:40

Oder aber vom Nettobetrag nach RVG den Netto-Betrag der Zeit-Rechungen abziehen. Der sich dann ergebende Betrag dann +19 %. Dann hat der Mdt auch gleich ne Rechung, in der steht, welchen Steuerbetrag er ggf. noch geltend machen kann.
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#4

16.07.2008, 15:50

So könnte man es auch machen. Aber ich hatte eigentlich eher gedacht, dass es wie ein Vorschuss gehandhabt wird und nicht wie eine Anrechnung. Aber letztendlich ist es egal wie rum.
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#5

16.07.2008, 15:56

Stimmt - nur in meinem Fall ist hat der zu zahlende Steuersatz für den Mdt ersichtlich (für den Fall, dass es evtl. ne Rolle spielt).
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Curry
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#6

16.07.2008, 16:02

Ja, deshalb würde ich es ja auch noch drunter schreiben. RA-Micro macht das z.B. bei Vorschüssen immer so.
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#7

16.07.2008, 17:51

Richtig Ärger mit dem Finanzamt gibt es doch nur wenn Ihr Millionen in Luxemburg habt. Und nicht bei diesem Kikikram.
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#8

17.07.2008, 08:53

@Filzek

mag vielleicht sein, aber auch Kikikram macht Ärger und wenn man unsere Rechtsprechung manchmal so betrachtet, dann bekommt derjenige am meisten Ärger, der Kikikram beim FA verkehrt macht :D Denn wie sagt man so schön: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

Aber mal zu Curry und Smilie :) Erstmal :thx

Nach Durchrechnen beider Möglichkeiten habsch festgestellt, je nachdem, welche Methode ("Curry" oder "Smilie") ich jetzt hernehme, unterm Strich kommt was anderes raus :roll:

Ich hab jetzt die Curry-Methode hergenommen, weil dort berechnet man automatisch die 3% von 16 auf 19% mit rein

A) Curry-Methode

- 1. Zeitabrechnungs-RE netto 43,10, 16% = 6,90 sind brutto 50,00
- 2. Zeitabrechnungs-RE netto 43,10, 16% = 6,90 sind brutto 50,00

RVG-Gebühr i.H.v. netto 150,00
19% MwSt. 28,50
brutto 178,50
abzgl. 1. Zeitabre-RE brutto - 50,00
abzgl. 2. Zeitabre-RE brutto - 50,00

Restbetrag 78,50

B) Smilie-Methode

- 1. Zeitabrechnungs-RE netto 43,10, 16% = 6,90 sind brutto 50,00
- 2. Zeitabrechnungs-RE netto 43,10, 16% = 6,90 sind brutto 50,00

RVG-Gebühr i.H.v. netto 150,00
abzgl. 1. Zeitabre-RE netto - 43,10
abzgl. 2. Zeitabre-RE netto - 43,10
Zwischensumme netto 63,80
19% MwSt. 12,12

Restbetrag 75,92

Ihr seht, es gibt ne Differenz von 2,58. Und das entspricht genau 3% auf netto 86,20 (2 x 43,10 für Zeitabre-RE).

Wir werden jetzt immer, wenn "Zeitabre-RE" bezahlt wurden und wir eine Endabre nach RVG machen müssen, die bezahlten RE wie gehabt als Vorschüsse behandeln und unterm Strich brutto abziehen, dann stimmt die MwSt. und das FA ist auch beruhigt :)

:thx
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#9

17.07.2008, 09:02

Stimmt, bei unterschiedlichen MwSt.-Sätzen wird bei Smilies Methode ja die MwSt. nicht nachberechnet.

Und das ist in diesem Fall ja zu tun, da die Angelegenheit ja erst 2008 beendet wurde.

Also geht in diesem Fall wirklich nur meine Variante. Aber ansonsten wäre es egal.
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#10

17.07.2008, 09:13

Wir waren uns halt nur nicht sicher. Unser el Cheffe sagte; wird nicht nachberechnet, die sollen die Kohle schnell überweisen, Rechnung gleich raushauen, wenn die da was von Nachberechnung lesen, warten die zulange mit der Zahlung ... (auch verständlich bei SW 30 Mio. € :) )

Naja, jetzt stimmts ja. Unterm Strich ist die MwSt. nachberechnet und gut is
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