Problem bei KFA von Gegenseite

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
el mirasol
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 444
Registriert: 22.01.2008, 19:06
Wohnort: Mittelfranken

#31

06.07.2009, 06:13

also du meinst, GG, egal bei was für einer Vergütungsvereinbarung, in Höhe von 0,65 anrechnen?
Schlaf ist die beste Art der Meditation. (Dalai Lama)
Benutzeravatar
sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3858
Registriert: 08.06.2007, 11:33
Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Baden-Württemberg

#32

06.07.2009, 19:32

also du meinst, GG, egal bei was für einer Vergütungsvereinbarung, in Höhe von 0,65 anrechnen?
Würde ich eigentlich schon sagen. Ich meine, sobald man außergerichtlich tätig war, muss die VG um die Hälfte der GG gekürzt werden.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Benutzeravatar
el mirasol
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 444
Registriert: 22.01.2008, 19:06
Wohnort: Mittelfranken

#33

06.07.2009, 20:07

Und wie ist das, wenn der Kläger den Anwalt wechselt, kann dann der Beklagte versuchen, dass er trotzdem nur 0,65 VG zahlen muss?
Schlaf ist die beste Art der Meditation. (Dalai Lama)
Benutzeravatar
sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3858
Registriert: 08.06.2007, 11:33
Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Baden-Württemberg

#34

06.07.2009, 20:15

Also, wenn der andere RA erst ab Klage beauftragt worden ist, kann keine 0,65 GG angerechnet werden. Er hat ja außergerichtlich nix gemacht.

Aber genau weiß ich auch nicht, wie das ist, wenn der Kläger mitten im Klageverfahren den RA wechselt. Ich weiß nicht, ob es dazu Rechtsprechung gibt, hatte so einen Fall noch nicht ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Benutzeravatar
el mirasol
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 444
Registriert: 22.01.2008, 19:06
Wohnort: Mittelfranken

#35

06.07.2009, 20:19

okay, werd mal schauen, ob ich irgendwelche rechtsprechung dahingehend find. Auf jeden fall großes großes großes :thx
Schlaf ist die beste Art der Meditation. (Dalai Lama)
Benutzeravatar
sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3858
Registriert: 08.06.2007, 11:33
Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Baden-Württemberg

#36

06.07.2009, 20:46

Bitte schön
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
claudia139
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 06.07.2009, 22:40
Wohnort: Kassel

#37

06.07.2009, 23:17

letztlich kann er die GG nur mit vollstreckbarem Titel einfordern, und dazu muss er MB beantragen oder Klage erheben.
Damit dürfte er aber zu 88 % Erfolg haben, wenn er in der Hauptsache zu 88 % Erfolg hatte...
Es gibt keinen Grund, die Verzugskosten nicht gesondert zu fordern. Die Klage stellt letztlich eine Teilklage dar, weil der Verzugsschaden nicht mit einbezogen wurde. Der nicht geltend gemachte Teil bleibt immer noch bestehen und kann gesondert geltend gemacht werden.
Antworten