Anrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
susie1986
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#1

15.07.2008, 14:53

Hallo ;-)

hätte da mal wieder eine Frage:

Wann rechnet man an?
Gleich unter der nachfolgenden Verfahrensgebühr
z.B. bei Mahnverfahren - streitiges Verfahren:

1,3 VerfG
abzgl. 1,0 MB-VerfG
verbleibende VerfG
1,2 TerminsG
PuT
etc.

oder, wie in meinem schlauen Buch "Fälle und Lösungen zum RVG" so:

1,3 VerfG
1,2 TerminsG
PuT
abzgl. 1,0 MB-VerfGetc.

Ich finde leider absolut keine Rechtssprechung oder sonstiges im Netz oder in Fachbüchern. Das Gericht moniert nämlich unsere Anrechnung im KFA.

Wir haben ein Mahnverfahren geführt, dann den Mandanten im streitigen Verfahren vertreten. Es kam zum Vergleichsschluss mit Mehrwert, da nichtrechtshängige Ansprüche mitverglichen wurden.

Meine Kollegin hat jetzt gleich nach der VerfG die MB-VerfG abgezogen, dann die 0,8 VerfG berechnet, geprüft und natürlich den Wert genommen, da dieser geringer war als die 1,3 VerfG aus dem GesamtSW. Würde man aber jetzt die MB-VerfG erst nach der PuT abrechnen, wäre die 1,3 VerfG aus dem GesamtSW geringer und die 0,8 VerfG würde wegfallen.

Viiiiiiiiiiiiiiiieeeeeeelen Dank für eure Antworten!!!!

Susie
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Reno2212
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#2

15.07.2008, 14:58

Hallo,

also ich kenne es so, dass man gleich nach der Verfahrensgebühr anrechnet und dann die anderen Gebühren und PTE etc. nimmt.
Anders mach ich es nie, aber ob es richtig ist, weiß ich nicht. Hat sich aber noch keiner beschwert. :D

LG
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Josie
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#3

15.07.2008, 15:00

Im Vergütungsverzeichnis steht unter der 3305 das sie auf die Verfahrensgebühr in einem nachfolgendem Rechtsstreit angerechnet werden soll. Ebenso bei der 2300 usw. Sonst erhält man ja mehr Umsatzsteuer als einem zusteht. Also würde ich im Zweifelsfall es immer so machen, wie es im VV steht: Anrechnung auf die darauf folgende Verfahrensgebühr.
*Refa*
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#4

15.07.2008, 15:04

ohne jetzt mit irgendwelchen Streitwerten nachreichen zu können:

bei so was simplen wie 1,3 Gebühr abzgl 1,0 und dann noch die 1,2 Gebühr ist es "gehupft wie gesprungen wo du das hinschreibst und abziehst"

Wenn du aber eine 1,3 aus einem Streitwert X und ne 0,8 aus einem Streitwert Y hast, dann würde ich dann erst prüfen wie hoch ich den jetzt maximial gehen darf, dann das ist ja dann erstmal die eigentliche Verfahrensgebühr die du berechnen kanns. Und dann würde ich erst die 1,0 Mahnbescheidsgebühr anrechnen.


...ob das jetzt aber so richtig ist......das wäre so meine Überlegung gewesen :-)
*Refa*
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#5

15.07.2008, 15:05

nachrechnen ....nicht nachreichen...
susie1986
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#6

15.07.2008, 15:14

ich hab leider genau das problem mit den verschiedenen streitwerten und das macht im Gesamtbetrag leider einen unterschied aus. ich arbeite mal an dem beispiel...
gkutes

#7

15.07.2008, 15:20

genau - mal her mit den zahlen

huhu conny! :wink2
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#8

15.07.2008, 15:23

huhu Ute! *wink*

wär ich an der Arbeit hätte ich mal unser "schlaues" Programm gefragt......aber nee, ich sitz zu Hause und beschäftige mich auch nach Feierabend mit meiner Arbeit.....

aber ich werds trotzdem morgen mal testen :-)
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Ciara
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#9

15.07.2008, 15:24

Ich hab es so gelernt, dass man erst die VG dann die Prüfung und dann die Anrechnung, also so:

1,3 VG
0,8 VG
§ 15 III
- 1,0 VG
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Blackpowder
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#10

15.07.2008, 16:07

Ciara hat geschrieben:Ich hab es so gelernt, dass man erst die VG dann die Prüfung und dann die Anrechnung, also so:

1,3 VG
0,8 VG
§ 15 III
- 1,0 VG
Und schon haben wir den Streit unter den Gelehrten, weil ich es genau anders herum gelernt habe: Erst anrechnen, dann angleichen ( sofern es noch etwas zum angleichen geben sollte).
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