Gebühren Verwaltungsgerichtsverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Engess
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#1

15.07.2008, 09:17

Guten morgen an alle,

welche Gebühren fallen vor dem Verwaltungsgericht an? Wir haben Klage eingereicht wegen Gebührenbescheide, es fällt eine Verfahrensgebühr Nr. 3103 an, aber welche Terminsgebühr? Einigungsgebühr da gerichtlich geeinigt?
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#2

15.07.2008, 09:21

Uno Momento, wart ihr gegenüber der Verwaltungsbehörde tätig vor Klageinreichung? Ich gehe mal davon aus, da du 3103 abrechnen willst. Fand ein Termin statt? Bissl mehr Infos bitte.
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#3

15.07.2008, 09:28

Vor Klageeinreichung waren wir nicht tätig. Termin fand nicht statt, die Parteien waren aber über eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung einverstanden. Es erging ein Beschluss mit Vergleichsvorschlag, der angenommen wurde.
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#4

15.07.2008, 09:36

Wenn ihr vor Klageinreichung nicht tätig wart, dann brauchst du auch die 3103 nicht abrechnen. Diese Verfahrensgebühr rechnest du nur dann ab, wenn ihr auch im Verwaltungsverfahren vor der Behörde tätig gewesen seid.

In deinem Fall rechnest du 3100, 3104, 1003, 7002 und Mwst. ab. Ggf. auch noch Kopiekosten, soweit Kopien gemacht wurden von Gerichtsakte pp.
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#5

15.07.2008, 09:38

Vielen Dank
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#6

15.07.2008, 09:40

Klaro :)
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#7

15.07.2008, 09:51

Kurze Frage noch: den Kostenausgleichsantrag stelle ich trotzdem nach § 106 ZPO oder gibt es für das Verwaltungsgericht einen einzelnen §?
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#8

15.07.2008, 10:05

Warum Kostenausgleichsantrag? Hatte die Behörde etwa einen Rechtsanwalt? Wäre mir ganz neu. Wie lautet den die Entscheidung bzgl. der Kosten?
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#9

15.07.2008, 10:08

Wir haben einen Vergleich geschlossen, Kläger 2/3, Beklagte 1/3. Behörde war natürlich ohne Anwalt.
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#10

15.07.2008, 10:09

Okay, dann stellst du wie sonst auch den Ausgleichsantrag nach § 106 ZPO. Gebührentechnisch gibt es zwischen Verwaltungsrecht und Sachen vor dem AG, LG usw. keinen wirklichen Unterschied, mit Ausnahme eben der Gebühr nach VV 3103.
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