Hallo Leute,
ich brauche Eure Hilfe! Ich habe eine Akte aus 2006 die damals gegenüber der Rechtschutzversicherung (als Vorschussrechnung) abgerechnet worden ist. Klage wurde vorbereitet, doch nie eingereicht. Die Akte ist bei uns bereits abgelegt. Jetzt will die Versicherung eine neue Abrechnung mit den tatsächlich angefallenen Kosten. Meine Frage: Soll ich die 16 % Mwst. oder doch 19 % abrechnen. Sache wurde schon 2006 erledigt. Vor allem war die Terminsgebühr damals mitgerechnet. Da aber der Rechtsstreit nicht anhängig wurde, ist m. E. die Terminsgebühr auch überflüssig, da mit dem Gegner ausschließlich schriftlich korrespondiert wurde. Oder soll ich die Terminsgebühr mit dem Schriftverkehr nach Prozessauftrag rechtfertigen? Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Larisa
Mehrwertsteuer
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Da die Klage nicht eingereicht wurde, kannst du hier nur eine 0,8 VG nach 3101 VV RVG abrechnen. Eine TG ist nicht angefallen. Da die Sache 2006 beendet war, rechnest du 16% MwSt. ab.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.