Nochmal Thema Mahnbescheid..

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
handygirly
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 55
Registriert: 24.06.2008, 11:17

#1

02.07.2008, 17:47

Hallo Ihr Lieben,

jetzt habe ich leider noch einmal ein Problem..

Mein Chef schreibt mir bezüglich eines ANtrags auf MB immer auf, was für einen Grund ich angeben soll, dieses mal: Rückforderung von Architektenhonorar wegen Schlechtleistung gem. Schreiben v. ....

Was ist denn das für eine Katalognummer.. ich bin total überfragt.. HILFE... :oops: :(

Ich danke euch .. :)
Herzchen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 46
Registriert: 28.06.2006, 13:44
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Böblingen

#2

02.07.2008, 17:52

Eine solche Katalognummer habe ich nicht gefunden.

Im Zweifel nehm ich einfach die 99 Sonstiger Anspruch. Man kann es ja dann ein oder zwei Zeilen weiter unten genau angeben mit "Rückforderung blablabla"

LG
handygirly
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 55
Registriert: 24.06.2008, 11:17

#3

02.07.2008, 17:57

komischerweise gibt es im BS-Anwalt kein Feld "Sonstiges oder sonstiger ANspruch" Das is ja das Problem.. naja, muss ich nochmal irgendwie gucken.. trotzdem vielen vielen Dank.. :)
StineP

#4

02.07.2008, 17:59

Schadenersatz?

Ungerechtfertigte Bereicherung?
Benutzeravatar
Zauberdrops
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 578
Registriert: 01.11.2007, 10:01
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Niedersachsen

#5

02.07.2008, 18:05

??
Das ist ja seltsam... Müsste eigentlich die Zeilen 38/39 sein.

Schickst Du den MB online ab? Ansonsten kannst du die Anspruchsbegründung evtl. mit Schreibmaschine nachtragen.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
handygirly
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 55
Registriert: 24.06.2008, 11:17

#6

03.07.2008, 13:25

Hallo,

vielen Dank für Eure nachträglichen Antworten. Nein, den Mahnbescheid schicke ich nicht online, ZV (MB, VB) ist bei unserem Anwaltsprogramm integriert. Dieses Programm hat auch noch die Änderung bezüglich der Anwaltsgebühren vorgerichtlich drin. Das muss ich dann sowieso per Schreibmaschine nachtragen.

Trotzdem können wir uns den MB anzeigen lassen, is ja dann blöd, wenn ich den nicht anschauen kann bzw. nur falsch..

Ich muss mich damit noch einmal genau auseinandersetzen.. :)

Trotzdem vielen Dank.. :)

Handygirly
handygirly
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 55
Registriert: 24.06.2008, 11:17

#7

03.07.2008, 14:56

hat sich erledigt.. ich hab jetzt doch die "sonstige Eingabe" gefunden..allerdings war die bei uns im Programm nicht im Forderungskatalog sondern ein extra Button..

Vielen DAnk trotzdem an alle :)
Antworten