PKH-Abrechnung?
Verfasst: 02.07.2008, 15:50
Hallo zusammen,
ich hab hier nen Problem. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Wir haben in einem Scheidungsverfahren Prozesskostenhilfe für den Antragsgegner bewilligt bekommen. Aufgrund einer Interessenkollision mussten wir das Mandat niederlegen.
Die jetzigen Prozessbevollmächtigten haben den anberaumten Termin wahrgenommen.
Wir schrieben auch dem Gericht, dass wir auf alle sämtlichen Rechte aus der bewilligten PKH verzichten, damit die Liquidation vollständig über die jetzigen Prozessbevollmächtigten erfolgen kann.
Heute kam ein Schreiben vom Gericht mit folgendem Inhalt:
"... werden Sie gebeten, die Berechnung Ihrer PKH-Vergütung und soweit angefallen der weiteren Vergütung gem. § 50 RVG zu den Akten mitzuteilen. Die Festsetzung der Differenz-Vergütung kann jedoch nur erfolgen, wenn und soweit die Partei sämtliche Kosten des Verfahrens ratenweise gezahlt hat. "
Was heißt das jetzt für mich? Muss ich jetzt PKH abrechnen?
ich hab hier nen Problem. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Wir haben in einem Scheidungsverfahren Prozesskostenhilfe für den Antragsgegner bewilligt bekommen. Aufgrund einer Interessenkollision mussten wir das Mandat niederlegen.
Die jetzigen Prozessbevollmächtigten haben den anberaumten Termin wahrgenommen.
Wir schrieben auch dem Gericht, dass wir auf alle sämtlichen Rechte aus der bewilligten PKH verzichten, damit die Liquidation vollständig über die jetzigen Prozessbevollmächtigten erfolgen kann.
Heute kam ein Schreiben vom Gericht mit folgendem Inhalt:
"... werden Sie gebeten, die Berechnung Ihrer PKH-Vergütung und soweit angefallen der weiteren Vergütung gem. § 50 RVG zu den Akten mitzuteilen. Die Festsetzung der Differenz-Vergütung kann jedoch nur erfolgen, wenn und soweit die Partei sämtliche Kosten des Verfahrens ratenweise gezahlt hat. "
Was heißt das jetzt für mich? Muss ich jetzt PKH abrechnen?