Beratungshilfeschein auf 2 Leute ausgestellt. Erhöhung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Sabbel1987
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#1

01.07.2008, 16:50

Huhu an alle!
Wie macht ihr das:
Wir haben einen Beratungshilfeschein auf X und X Y ausgestellt. Also die Eheleute. Nehm ich jetzt eine Erhöhung mit in den Antrag rein oder kann ich sogar 2X die 70€ abrechnen? Hab nämlich auch ein Schreiben an die Gegenseite geschrieben.
Weiß grad nicht, wie ich das machen soll!
Lese Morgen erst wieder im Forum!
Danke schonmal im Voraus und schönen Feierabend alle, die noch hier sind!
[color=#800000]Liebe Grüße
Sabbel

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Mops
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#2

01.07.2008, 16:54

Erhöhung der Gebühr wg. mehreren Auftraggebern
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Re1108
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#3

01.07.2008, 17:00

:zustimm @Mops
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
_steffi_

#4

01.07.2008, 19:32

Ja, schon, aber da gibts eine Höchstgrenze ich glaub € 21. Wir hatten das hier schon mal, ich geh mal gucken.
Sabbel1987
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#6

02.07.2008, 11:54

Danke schonmal
Also müsste ich bei Geschäftsgeb. Nr. 2503 dann insgesamt 91,00 EUR anstatt 70 EUR hinschreiben oder irgendwie noch ein Vermerk von wegen Nr. 1008 machen?
Bei meine Tätigkeite bestand in? Schreibt ihr da immer etwas hin!
[color=#800000]Liebe Grüße
Sabbel

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_steffi_

#7

02.07.2008, 11:55

Ja, oder wir fügen das Schreiben an die GGS bei.
Kordu

#8

02.07.2008, 12:39

Sabbel1987 hat geschrieben:Bei meine Tätigkeite bestand in? Schreibt ihr da immer etwas hin!
Wir schreiben immer "Beratung/Schreiben Gegenseite".
Sabbel1987
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#9

02.07.2008, 13:04

Danke und was mach ich mit der Gebührennr. für die Erhöhung, wenn ich 91 EUR hinschreibe? Muss ist das irgendwie erwähnen?
[color=#800000]Liebe Grüße
Sabbel

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_steffi_

#10

02.07.2008, 13:14

Schreibst in das Abrechnungsforumlar unter 6) rein Mehrere Auftraggeber Nr. 1008 VV RVG dann den Betrag dahinter
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