Nr. 7002 VV RVG
Verfasst: 27.06.2008, 16:53
Folgende Situation, bin mir nicht ganz sicher, ob ich das richtig verstehe:
Geschäftsgebühr 2300
Post- und Telekommunikation 7002
Verfahrensgebühr 3305
-50 % Geschäftsgebühr
Post- u. Telekommunkation 7002
Nun die entscheidende Frage. Berechne ich die 7002 von dem Betrag der Verfahrensgebühr, der nach Abzug der 50 % Geschäftsgebühr rauskommt, oder vom vollen Betrag der Verfahrensgebühr?
Ich hab es bisher immer vom Wert der nach Abzug der 50 %igen Geschäftsgebühr übrig bleibt berechnet.
Wünsch Euch ein schönes WE
Geschäftsgebühr 2300
Post- und Telekommunikation 7002
Verfahrensgebühr 3305
-50 % Geschäftsgebühr
Post- u. Telekommunkation 7002
Nun die entscheidende Frage. Berechne ich die 7002 von dem Betrag der Verfahrensgebühr, der nach Abzug der 50 % Geschäftsgebühr rauskommt, oder vom vollen Betrag der Verfahrensgebühr?
Ich hab es bisher immer vom Wert der nach Abzug der 50 %igen Geschäftsgebühr übrig bleibt berechnet.
Wünsch Euch ein schönes WE