Nr. 7002 VV RVG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
ciryll
Forenfachkraft
Beiträge: 218
Registriert: 15.04.2008, 13:26
Wohnort: Berlin

#11

27.06.2008, 17:25

aber ich lass mir auch gern was für mich neues beibringen...aber erst nächste woche wieder...ich fahr jetzt nämlich zum linkin park konzert....

schönes wochenende an euch alle
[color=#4000FF]Man hat´s nicht leicht, aber leicht hat´s einen ! [/color] :twisted:
Gast

#12

27.06.2008, 17:44

Genau, so ist es richtig. Die Auslagen kommen immer ganz zum Schluss. PTKD fällt, wie schon gesagt, mit 20% ins Gewicht, wenn alles was vorher steht unter 100,00 € ist. Sonst bleibt es bei 20,00 €
Benutzeravatar
Ciara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7653
Registriert: 09.02.2007, 22:50
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#13

27.06.2008, 17:46

Also ich hab es gerad erst so gelernt, dass nur aus der vollen Gebühr und nicht aus dem geminderten Betrag die Auslagen errechnet werden.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Gast

#14

27.06.2008, 17:49

Wir habe es immer so gemacht, alles was vor der PTKD stand musst über 100,00 € sein, dann gab es keine Fragen, --> 20,00 € Pauschale
Benutzeravatar
Josie
Forenfachkraft
Beiträge: 216
Registriert: 08.05.2007, 14:38
Wohnort: Herne

#15

27.06.2008, 17:56

Die Postentgelte werden aus der angerechneten Verfahrensgebühr genommen. Schließlich sind ja in der anderen Vergütungsrechnung die Auslagen schon einmal in voller Höhe abgerechnet wurden.
StineP

#16

27.06.2008, 18:06

Hab jetzt grad mal nachgeschaut, also unser Programm rechnet genau gleich aber wenn ich drüber nachdenke berechnet sich die PTE nach den entstandenen Gebühren und nicht nach den Gebühren, die nach der Anrechnung verbleiben .............oder (vgl. <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, VV 7001, 7002, Rdnr. 40; Göttlich/Mümmler, Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, 6.
Benutzeravatar
Ciara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7653
Registriert: 09.02.2007, 22:50
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#17

27.06.2008, 18:06

Dabei ist die Auslagenpauschale jeweils aus den entstandenen Gebühren
zu berechnen und nicht aus dem Teil der Gebühren, der nach Anrechnung verbleibt, AnwKRVG/
Schneider, VV 7001-7002, Rn. 33 f
f
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Benutzeravatar
ciryll
Forenfachkraft
Beiträge: 218
Registriert: 15.04.2008, 13:26
Wohnort: Berlin

#18

30.06.2008, 09:02

guten morgen, da kann ich ja nur von glück reden, dass bei uns nie ein betrag unter 100 euro herauskommt.....denn wie es nun richtig ist, könnte ich immer noch nicht genau sagen.... :D
[color=#4000FF]Man hat´s nicht leicht, aber leicht hat´s einen ! [/color] :twisted:
Benutzeravatar
Steffi_1986
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 740
Registriert: 20.09.2007, 21:07
Software: RA Win 2000
Wohnort: zw. Nürnberg + München

#19

30.06.2008, 09:10

Guten Morgen,

da hab ich aber ganz schönes Verwirren mit meiner Frage rein gebracht. Das Problem ist bei uns, dass unsere neue Anwältin sehr viele "kleine Sachen" hat, da kommt es also oft vor, dass wir die 20 % nehmen müssen.

Dann werd ich jetzt einfach ab sofort von den entstandenen Gebühren die Auslagenpauschale berechnen, dann springt für uns mehr raus ;)
Liebe Grüße

Steffi_1986
Benutzeravatar
ciryll
Forenfachkraft
Beiträge: 218
Registriert: 15.04.2008, 13:26
Wohnort: Berlin

#20

30.06.2008, 09:29

Aber ist doch auch mal gut wenn etwas Verwirrung gestiftet wird, denn mir war das so absolut neu :D (und ist es auch heute noch)....durch sowas lernt hier jeder vom anderen....vor allem bekommt eben doch nicht jeder alles mit, denn bei uns kommen so kleine rechnungen wie gesagt nicht vor, da stellte sich die frage so explizit nicht....

:-)
[color=#4000FF]Man hat´s nicht leicht, aber leicht hat´s einen ! [/color] :twisted:
Antworten