Nr. 7002 VV RVG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Steffi_1986
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#1

27.06.2008, 16:53

Folgende Situation, bin mir nicht ganz sicher, ob ich das richtig verstehe:

Geschäftsgebühr 2300
Post- und Telekommunikation 7002
Verfahrensgebühr 3305
-50 % Geschäftsgebühr
Post- u. Telekommunkation 7002

Nun die entscheidende Frage. Berechne ich die 7002 von dem Betrag der Verfahrensgebühr, der nach Abzug der 50 % Geschäftsgebühr rauskommt, oder vom vollen Betrag der Verfahrensgebühr?

Ich hab es bisher immer vom Wert der nach Abzug der 50 %igen Geschäftsgebühr übrig bleibt berechnet.

Wünsch Euch ein schönes WE
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Ciara
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#2

27.06.2008, 16:54

Von der vollen VErfahrensgebühr. Nicht vom geminderten Betrag.
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#3

27.06.2008, 16:55

ehrlich??? dann hab ichs wohl bisher immer falsch gemacht :(
Liebe Grüße

Steffi_1986
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#4

27.06.2008, 16:56

vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort. Wünsch dir ein schönes WE
Liebe Grüße

Steffi_1986
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#5

27.06.2008, 16:56

Kein Problem. ;-)
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#6

27.06.2008, 16:57

wenn du es anders gemacht hast bisher: ja
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katuscha
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#7

27.06.2008, 17:02

Immer von der vollen Gebühr, vor der Anrechnung.

Ist gerade bei niedrigen Gebühren wichtig.
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ciryll
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#8

27.06.2008, 17:13

das ist falsch so.....

du hast es oben ganz richtig geschrieben.....erst die anrechnung dann die auslagen.....

auslagen entstehen in höhe von 20 % der gebühren und zwar von denen die tatsächlich abzurechnen sind und nicht fiktiv....

im übrigen, ist das ganze nur relevant wenn die gebühr unter 100 euro beträgt, denn sonst fällt sowie der höchstbetrag von 20 euro an
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ciryll
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#10

27.06.2008, 17:24

ich hab das grad mit meiner kollegin nachgeschlagen in ihren schulunterlagen, prüfung hat sie vor einem jahr gemacht, weil ich ja selbst auch 3 jahre raus war.....

dann lernen unsere azubis das in der schule falsch? steht in den lehrbüchern in den beispielrechnungen überall so, dass erst angerechnet wird und dann auslagen genommen werden
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